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Suchergebnis für KESB

18 Dokumente gefunden

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Aufsätze Nummer 4 Deutsch Alle löschen

Kopernikanische Wende oder Schrecken ohne Ende?

Die Kritik an den neuen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) reisst seit ihrer Einführung 2013 nicht ab. Der vorliegende Artikel fragt aus historischer Perspektive nach Gründen dafür und nennt drei Problembereiche: 1) «Fortschrittlichkeit» ist nicht legislatorisch zu deklarieren. 2) Das weitgehende Ausblenden interventionistischer…

Reform der elterlichen Sorge aus Sicht der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) - erste Erfahrungen und Klippen

Seit etwas mehr als einem Jahr ist die Gesetzesnovelle zur Revision der Bestimmungen über die elterliche Sorge in Kraft. Nunmehr legt das Gesetz ausdrücklich den Grundsatz fest, dass Kinder, solange sie minderjährig sind, unter der elterlichen Sorge von Mutter und Vater stehen (Art. 296 Abs. 2 ZGB). Ziel der Revision war es denn auch, dass…

Familiengerichte im Kanton Aargau als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden

Der Kanton Aargau errichtet als erster und einziger Kanton Familiengerichte, die für alle familienrechtlichen Angelegenheiten einschliesslich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig sind. Der Spruchkörper setzt sich zusammen aus einem vom Volk gewählten Gerichtspräsidenten oder einer Gerichtspräsidentin und zwei vom Regierungsrat gewählten…

Der Vorsorgeauftrag - eine Tour d'Horizon

Der Vorsorgeauftrag hat sich als Instrument der eigenen Vorsorge in der Schweiz bewährt, und es ist damit zu rechnen, dass die Anzahl an Vorsorgeaufträgen weiter kontinuierlich steigen wird.149 Diese Erfolgsgeschichte widerspiegelt sich in einer Vielzahl von Angeboten beratender Institutionen, wie ein Vorsorgeauftrag auszugestalten ist. Trotzdem…

Melderechte, Melde- und Mitwirkungspflichten, Amtshilfe: die Zusammenarbeit mit der neuen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Melderechte, Meldepflichten, Mitwirkungspflichten und Amtshilfe werden im revidierten Erwachsenenschutzrecht neu geregelt. Sie sind massgebliche Elemente des Informationsaustausches und somit der Zusammenarbeit von Dritten mit der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Der Aufsatz beleuchtet einerseits das Verhältnis zum Datenschutzrecht,…

Das Verfahren vor der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht – ein Eingriffsrecht – ist wie das bisherige Vormundschaftsrecht rechtstheoretisch dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Nach Lehre und Rechtsprechung gilt es aber als formelles Bundeszivilrecht. Der Versuch, mit der Revision des ZGB gleichzeitig das Verfahren bundesrechtlich zu regeln, scheiterte. Auf…

Die Stellung nahestehender Personen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht dient in erster Linie dem Schutz der Betroffenen bzw. dem Wohl des Kindes. Nahestehenden Personen kommt im Kindes- und Erwachsenenschutz eine dienende Funktion zu, um den Schutz der Betroffenen und der Kinder zu garantieren. Den nahestehenden Personen darüber hinaus eine verstärkte Rechtsposition einzuräumen…

Von der administrativen Versorgung zur fürsorgerischen Unterbringung. Alles in Ordnung im neuen Recht?

Die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen beschäftigt die politische Schweiz. Zurzeit wird ein Bundesgesetz ausgearbeitet, das zusätzlich zur Anerkennung des zugefügten Unrechts auch einen finanziellen Solidaritätsbeitrag für die Opfer vorsieht. Administrative Versorgungen waren in der Schweiz bis 1981 zulässig. Erst anlässlich der…

Betreuungsunterhalt: Verfahren und Übergang

Der vorliegende Aufsatz beleuchtet den Übergang zum revidierten Kindesunterhaltsrecht (Betreuungsunterhalt) und widmet sich unter anderem folgenden Fragen: Was gilt in Verfahren, die beim Inkrafttreten der Bestimmungen über den Betreuungsunterhalt am 1. Januar 2017 rechtshängig sind? Was gilt für bestehende Unterhaltstitel? Ausserdem wird auf die…

Verfahrensrechtliche Streiflichter zu den Revisionen der elterlichen Sorge und des Kindesunterhaltsrechts

Die Revisionen des Sorgerechts per 1. Juli 2014 und des Unterhaltsrechts per 1. Januar 2017 stellen die Praxis vor neue verfahrensrechtliche Herausforderungen, die sich nicht im Übergangsrecht erschöpfen. Im Zusammenspiel beider Revisionen stellen sich insbesondere bei der «Kompetenzattraktion» (Art. 298b Abs. 3 ZGB, 298d Abs. 3 ZGB sowie Art…

Das Gutachten im Verfahren vor der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht verpflichtet die Behörde, den entscheidrelevanten Sachverhalt von Amtes wegen umfassend abzuklären. Mit welchen Beweismitteln dies geschieht, ist grundsätzlich von der Behörde nach pflichtgemässem Ermessen zu entscheiden. Allerdings erachten es die bundesgerichtliche Rechtsprechung und die herrschende Lehre…

Kostenfolgen in familienrechtlichen Prozessen

Wie in anderen Verfahren werden in familienrechtlichen Prozessen die Kosten von den Gerichten in Anwendung von Art. 106 ff. ZPO von Amtes wegen festgelegt. Dabei ergeben sich aber aufgrund der speziellen Fragestellungen im Familienrecht auf vielfältige Weise Abweichungen zu den im Gesetz allgemein formulierten Bestimmungen. Diese Arbeit zeigt auf,…

Der Betreuungsvertrag

Der Betreuungsvertrag zwischen Bewohnerin oder Bewohner und Wohn- und Pflegeeinrichtung ist trotz zunehmender Verbreitung und trotz seiner lebensprägenden Bedeutung für Menschen im hohen Alter im schweizerischen Zivilrecht marginal geregelt. Dies etwa im Gegensatz zu einem Vorsorgeauftrag (Art. 360 ff. ZGB) oder zu anderen…
FamPra.ch Nummer 4/2016, 7. November 2016, S. 815

Praxisprobleme bei der Alimentenbevorschussung und der Vollstreckung von Unterhaltsbeiträgen

In BGE 143 III 177 hat das BGer entschieden, dass der Pflichtige, der seine bevorschusste Unterhaltsverpflichtung herabsetzen oder aufheben lassen will, das Kind und das bevorschussende Gemeinwesen zugleich ins Recht zu fassen hat. Begründet wurde dies damit, dass in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle eine Herabsetzung der Unterhaltsbeiträge –…

Familie und Geld

Auch ein künftiges Familienrecht kann sich an den Leitprinzipien der französischen Revolution messen: Liberté – Egalité – Fraternité. Für das Familienrecht bedeutet dies, dass jede Person als selbständiges Individuum frei seine Lebensweise bestimmen können muss. Liberté: Es muss die Wahlfreiheit zwischen familiären Bindungen und ungebundenem…
FamPra.ch Nummer 4/2014, 17. November 2014, S. 884
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