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Suchergebnis für Selbstbestimmung

24 Dokumente gefunden

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Nummer 4

Die Reform des Betreuungsrechts: Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit rechtlicher Betreuung in Deutschland - ein Überblick über die wesentlichen Aspekte der Reform

Das deutsche Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Das Gesetz verfolgt das Ziel, das Selbstbestimmungsrecht rechtlich betreuter Menschen zu stärken und will einen Paradigmenwechsel in der Betreuungspraxis weiter forcieren. Dazu werden bereits bestehende Rechtsgrundsätze zur…

Der Betreuungsvertrag

Der Betreuungsvertrag zwischen Bewohnerin oder Bewohner und Wohn- und Pflegeeinrichtung ist trotz zunehmender Verbreitung und trotz seiner lebensprägenden Bedeutung für Menschen im hohen Alter im schweizerischen Zivilrecht marginal geregelt. Dies etwa im Gegensatz zu einem Vorsorgeauftrag (Art. 360 ff. ZGB) oder zu anderen…
FamPra.ch Nummer 4/2016, 7. November 2016, S. 815

Nr. 59 Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, Entscheid vom 1. Februar 2011 - NC090012/U

Art. 7 Abs. 2 lit. o. ZStV, Art. 30 ZGB: Geschlechtsänderung, Feststellung des Personenstandes, Namensänderung. Ausnahmsweise ist die rechtliche Änderung des Geschlechts auch ohne operative…

Transgender, Intersex und Elternschaft in der Schweiz und im Rechtsvergleich

Die aktuelle Reform des Zivilstandsrechts soll eine Änderung des Geschlechtseintrags im Zivilstandsregister auf der Grundlage einer Erklärung, ohne medizinische Nachweise ermöglichen und orientiert sich damit am Schutz der Selbstbestimmung im Bereich der Geschlechtsidentität. Dieser Entwicklung muss sich nun auch das Abstammungsrecht stellen: Das…

Der Vorsorgeauftrag - eine Tour d'Horizon

Der Vorsorgeauftrag hat sich als Instrument der eigenen Vorsorge in der Schweiz bewährt, und es ist damit zu rechnen, dass die Anzahl an Vorsorgeaufträgen weiter kontinuierlich steigen wird.149 Diese Erfolgsgeschichte widerspiegelt sich in einer Vielzahl von Angeboten beratender Institutionen, wie ein Vorsorgeauftrag auszugestalten ist. Trotzdem…

Die Stellung nahestehender Personen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht dient in erster Linie dem Schutz der Betroffenen bzw. dem Wohl des Kindes. Nahestehenden Personen kommt im Kindes- und Erwachsenenschutz eine dienende Funktion zu, um den Schutz der Betroffenen und der Kinder zu garantieren. Den nahestehenden Personen darüber hinaus eine verstärkte Rechtsposition einzuräumen…

Zwangsehen in zivilrechtlicher und internationalprivat- rechtlicher Sicht

Aus der ZeitschriftFamPra.ch 4/2007 | S. 725–751Es folgt Seite №751⬆ Die zwangsweise Verheiratung ist eine Menschenrechtsverletzung, die auch in Europa begangen wird. Der Beitrag widmet sich zunächst der Definition, dem soziokulturellen Kontext, den Erscheinungsformen und der Verbreitung der Praxis erzwungener…

Kindesverhältnisse im Zeitalter vielfältiger Familienformen und medizinisch unterstützter Fortpflanzung

Neue Reproduktionstechniken führen zu neuen Möglichkeiten der Begründung von Kindesverhältnissen. Orientierungspunkt muss das Kindeswohl sein und bleiben. Status und sexuelle Orientierung der Eltern können daher weder ein Gütesiegel noch ein Ausschlusskriterium für Elternschaft sein. Vielmehr sind nicht verheiratete, hetero- oder homosexuelle…

Familiengerichte im Kanton Aargau als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden

Der Kanton Aargau errichtet als erster und einziger Kanton Familiengerichte, die für alle familienrechtlichen Angelegenheiten einschliesslich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig sind. Der Spruchkörper setzt sich zusammen aus einem vom Volk gewählten Gerichtspräsidenten oder einer Gerichtspräsidentin und zwei vom Regierungsrat gewählten…

Kein gemeinsamer Name mehr?

Am 1. Januar 2013 trat in der Schweiz die lange geforderte Revision des Namensrechts in Kraft, die die Gleichstellung der Geschlechter in der Namenswahl gewährleisten soll. Das neue Prinzip der Unveränderbarkeit des Namens von Braut und Bräutigam tritt in Art. 160 Abs. 1 ZGB an die Stelle der Tradition des männlichen Familiennamens. Zugleich…
FamPra.ch Nummer 4/2018, 16. November 2018, S. 959

Moraldilemmata in der Tätigkeit von Familienrichtern: Kindeswohl zwischen Recht und Psychologie

Im Streben, dem Kindeswohl gerecht zu werden, können Familienrichter und Familienrichterinnen mit einer spezifischen Entscheidungssituation, dem Moraldilemma, konfrontiert sein. Dies geschieht, da das Kindeswohl als eine Leitlinie des Familienrechts verschiedene Kindeswohlkriterien umfasst, wobei in bestimmten Situationen nur eines auf Kosten des…

Bewegungseinschränkende Massnahmen

Art. 383 ff. ZGB setzen für die Anordnung von bewegungsfreiheitsbeschränkenden Massnahmen für urteilsunfähige Personen in Pflegeeinrichtungen starke Grenzen und fordern detaillierte Dokumentation und Information. Dennoch werden in vielen Schweizer Pflegeeinrichtungen diese und die in Art. 377 ZGB geregelte medikamentösen freiheitsbeschränkenden…
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