Das reformierte schweizerische Erwachsenenschutzrecht stellt keine eigentliche Umsetzung der Behindertenrechtskonvention dar, sondern ist aus dem nationalen Diskurs heraus gewachsen. Auch heute noch erscheint die Schweizer Bundesverfassung massgebend für jede (Neu-)Begründung des geltenden Rechts. Die Behindertenrechtskonvention fügt so der…
Die Kritik an den neuen Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) reisst seit ihrer Einführung 2013 nicht ab. Der vorliegende Artikel fragt aus historischer Perspektive nach Gründen dafür und nennt drei Problembereiche: 1) «Fortschrittlichkeit» ist nicht legislatorisch zu deklarieren. 2) Das weitgehende Ausblenden interventionistischer…
Mit der Revision des Erwachsenenschutzrechts wurde auch das neue Instrument des Vorsorgeauftrags eingeführt. Dieses gewährt die Möglichkeit, eine oder mehrere Personen zu bezeichnen, welche für den Fall, dass der Verfasser des Vorsorgeauftrags urteilsunfähig wird, die Betreuung und Vermögensverwaltung für ihn zu übernehmen und ihn bei…
Der Kanton Aargau errichtet als erster und einziger Kanton Familiengerichte, die für alle familienrechtlichen Angelegenheiten einschliesslich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig sind. Der Spruchkörper setzt sich zusammen aus einem vom Volk gewählten Gerichtspräsidenten oder einer Gerichtspräsidentin und zwei vom Regierungsrat gewählten…
Der Vorsorgeauftrag hat sich als Instrument der eigenen Vorsorge in der Schweiz bewährt, und es ist damit zu rechnen, dass die Anzahl an Vorsorgeaufträgen weiter kontinuierlich steigen wird.149 Diese Erfolgsgeschichte widerspiegelt sich in einer Vielzahl von Angeboten beratender Institutionen, wie ein Vorsorgeauftrag auszugestalten ist. Trotzdem…
Der Betreuungsvertrag zwischen Bewohnerin oder Bewohner und Wohn- und Pflegeeinrichtung ist trotz zunehmender Verbreitung und trotz seiner lebensprägenden Bedeutung für Menschen im hohen Alter im schweizerischen Zivilrecht marginal geregelt. Dies etwa im Gegensatz zu einem Vorsorgeauftrag (Art. 360 ff. ZGB) oder zu anderen…
Art. 383 ff. ZGB setzen für die Anordnung von bewegungsfreiheitsbeschränkenden Massnahmen für urteilsunfähige Personen in Pflegeeinrichtungen starke Grenzen und fordern detaillierte Dokumentation und Information. Dennoch werden in vielen Schweizer Pflegeeinrichtungen diese und die in Art. 377 ZGB geregelte medikamentösen freiheitsbeschränkenden…
Sämtliche jugendstrafrechtlichen Massnahmen enden laut Jugendstrafgesetzbuch mit dem 25. Altersjahr. Was aber tun, wenn befürchtet wird, der nunmehr junge Erwachsene würde erneut schwere Straftaten begehen? Inhaftieren unter dem Titel der fürsorgerischen Unterbringung lautete die Lösung der kantonalen Instanzen, die das Bundesgericht stützte. Der…