Die Revisionen des Sorgerechts per 1. Juli 2014 und des Unterhaltsrechts per 1. Januar 2017 stellen die Praxis vor neue verfahrensrechtliche Herausforderungen, die sich nicht im Übergangsrecht erschöpfen. Im Zusammenspiel beider Revisionen stellen sich insbesondere bei der «Kompetenzattraktion» (Art. 298b Abs. 3 ZGB, 298d Abs. 3 ZGB sowie Art…
Art. 298 Abs. 2 und 3, 298d Abs. 3 ZGB: KESB oder Gericht - welche Behörde ist zuständig für den Entscheid über den Wechsel von der Alleinsorge eines Elternteils zur gemeinsamen elterlichen Sorge?
Art. 298b Abs. 3, 298d Abs. 3 ZGB: Zuständigkeit, Kompetenzattraktion. Die Kompetenzattraktion gilt ab dem Zeitpunkt der Rechtshängigkeit der Unterhaltsklage (Art. 62 Abs. 1 ZPO). Die Zuständigkeit zur…
Art. 298 Abs. 2 und 3, 298d Abs. 3 ZGB: KESB oder Gericht – welche Behörde ist zuständig für den Entscheid über den Wechsel von der Alleinsorge eines Elternteils zur gemeinsamen elterlichen Sorge?…
Art. 298b Abs. 3, 298d Abs. 3 ZGB, Art. 304 Abs. 2 ZPO: Zuständigkeitsabgrenzung zwischen KESB und Gericht. Sobald das Gericht mit einer Unterhaltsfrage befasst ist, hat die KESB ihre Entscheidkompetenz…
FamPra.ch Nummer 4/2019, 7. November 2019, S. 1264
Art. 298b Abs. 3 ZGB; Art. 224 Abs. 1, 295, 303 und 304 Abs. 2 ZPO: Regelung der Kinderbelange bei nichtverheirateten Eltern. Verfahrensart und Prozessparteien bei der gerichtlichen Zuständigkeit zur…
Die dargelegten Erkenntnisse führen zum Schluss, dass eine Neuregelung der materiell-rechtlichen Grundlage für die fürsorgerische Unterbringung sowohl aus erzieherischen Gründen als auch aufgrund einer psychischen Störung im zivilrechtlichen Kindesschutz auf Bundesebene notwendig ist, um den Vorgaben der EMRK zu entsprechen. Die Vorschläge de…
Der vorliegende Beitrag untersucht verschiedene verfahrensrechtliche Fragen, die im Zusammenhang mit der neuen, um die annexweise zu beurteilenden «weiteren Kinderbelange» erweiterten Unterhaltsklage entstehen. Einerseits wird die sich aus der Annexzuständigkeit neu ergebende Kompetenzabgrenzung zwischen dem Unterhaltsgericht und der Kindesschutz…