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KESB oder Gericht?

Art. 298 Abs. 2 und 3, 298d Abs. 3 ZGB: KESB oder Gericht - welche Behörde ist zuständig für den Entscheid über den Wechsel von der Alleinsorge eines Elternteils zur gemeinsamen elterlichen Sorge?

Schlagworte: elterliche Sorge; Kompetenzattraktion; Errichtung einer Beistandschaft

Ist die KESB nur mit der Regelung der nicht finanziellen Kinderbelange befasst und wird beim Gericht daraufhin eine Unterhaltsklage eingereicht, kommt es nicht schon…

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