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Suchergebnis für gemeinsame elterliche Sorge

21 Dokumente gefunden

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2014

Die Reform des Rechts der elterlichen Sorge - eine Würdigung aus praktischer Sicht

Die Reform des Rechts zur elterlichen Sorge wird dazu führen, dass inskünftig die meisten Kinder unter gemeinsamer elterlicher Sorge aufwachsen werden, was aus Kinderoptik grundsätzlich zu begrüssen ist. Leider hat der Gesetzgeber das Ziel, die Bestimmungen zivilstandsneutral umzusetzen, nicht vollständig erreicht. Es ist zu hoffen, dass die…

Nr. 25 Appellationsgericht Basel-Stadt, Entscheid vom 15. Mai 2013 i. S. X. gegen Jugendschutzkammer Basel-Stadt - VD.2013.8

Art. 310 Abs. 1 ZGB, Art. 8, 14 EMRK: Zuteilung der Obhut bei unverheirateten Eltern an den Kindsvater. Der grundsätzliche Vorrang der unverheirateten Kindsmutter bei der Zuteilung der elterlichen…

Nr. 17 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 14. November 2013 i. S. X. gegen Y. - 5A_198/2013

Art. 298a ZGB: Zuständigkeit zur Neuregelung der Betreuungsanteile bei gemeinsamer elterlicher Sorge unverheirateter Eltern. Die Zuständigkeit zur Abänderung einer bestehenden Betreuungsregelung…

Die Zukunft von Ehe, Partnerschaft und einfachen Lebensgemeinschaften

Das Familienrecht bedarf einer Gesamtrevision. Gefragt ist ein Familienrecht, das die Vielfalt von Lebensformen zu integrieren vermag. Es knüpft nicht an den Status, sondern an das Bekenntnis zur Gemeinschaft und an gelebten Beziehungen an, nicht an die Form, sondern an die Funktion und den Inhalt. Zentraler Zweck des Familienrechts ist die…

Nr. 44 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 12. März 2014 i. S. A. gegen B., C., D., E. - 5A_86/2013

Art. 276, 285 ZGB: Festlegung des Kindesunterhalts. Stehen sich Kinder aus einer früheren und solche aus der neuen Beziehung gegenüber, bedeutet dies im Grundsatz, dass dem jeweils…

Koordination im Familienvermögensrecht - einige Hinweise für eine praxisnahe Gestaltung allfälliger zukünftiger Revisionsvorlagen

Das von einem Teil der Lehre vertretene Postulat, vermögensrechtliche Folgen der Auflösung einer Partnerschaft unabhängig vom Zivilstand auszugestalten, beruht auf durchaus nachvollziehbaren Überlegungen, anknüpfend an die Schutzbedürftigkeit der Beteiligten insbesondere bei partnerschaftsbedingtem Erwerbsverzicht. Eine allfällige Umsetzung setzt…
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