Dieser Aufsatz befasst sich mit der ersten Etappe, der sogenannten politischen Erbrechtsrevision, welche am 1. Januar 2023 in Kraft trat, und mit deren Auswirkungen auf das Ehegüter- und Scheidungsrecht. Nach einem kurzen Überblick über die revidierten erbrechtlichen Bestimmungen zeigen wir auf, welcher Aus der ZeitschriftFamPra.ch 1/2023 | [word…
Der Vorsorgeauftrag hat sich als Instrument der eigenen Vorsorge in der Schweiz bewährt, und es ist damit zu rechnen, dass die Anzahl an Vorsorgeaufträgen weiter kontinuierlich steigen wird.149 Diese Erfolgsgeschichte widerspiegelt sich in einer Vielzahl von Angeboten beratender Institutionen, wie ein Vorsorgeauftrag auszugestalten ist. Trotzdem…
Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht dient in erster Linie dem Schutz der Betroffenen bzw. dem Wohl des Kindes. Nahestehenden Personen kommt im Kindes- und Erwachsenenschutz eine dienende Funktion zu, um den Schutz der Betroffenen und der Kinder zu garantieren. Den nahestehenden Personen darüber hinaus eine verstärkte Rechtsposition einzuräumen…
Art. 416 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB: Genehmigung der Wohnungskündigung und Haushaltsauflösung. Der Entscheid über die Wohnungskündigung und Haushaltsauflösung ist grundsätzlich durch die verbeiständete…
Der vorliegende Beitrag behandelt die Frage, inwieweit die von einem Erwachsenenschutzverfahren betroffenen Personen durch externe (d.h. von den Behörden unabhängige) Dritte unterstützt werden sollten, am Verfahren zu partizipieren. Weiter geht der Beitrag auf die Frage ein, inwieweit das Erwachsenenschutzrecht eine Unterstützung durch externe…
Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Staaten zu vermehrter Unterstützung in der Entscheidfindung, zu sog. Supported Decision Making und Selbstbestimmung. Dies hat auch Auswirkungen auf den Erwachsenenschutz. Das revidierte schweizerische Recht beinhaltet Massnahmen, die Substitute Decision Making fokussieren, und andere, die eher…
Das reformierte schweizerische Erwachsenenschutzrecht stellt keine eigentliche Umsetzung der Behindertenrechtskonvention dar, sondern ist aus dem nationalen Diskurs heraus gewachsen. Auch heute noch erscheint die Schweizer Bundesverfassung massgebend für jede (Neu-)Begründung des geltenden Rechts. Die Behindertenrechtskonvention fügt so der…
Der Betreuungsvertrag zwischen Bewohnerin oder Bewohner und Wohn- und Pflegeeinrichtung ist trotz zunehmender Verbreitung und trotz seiner lebensprägenden Bedeutung für Menschen im hohen Alter im schweizerischen Zivilrecht marginal geregelt. Dies etwa im Gegensatz zu einem Vorsorgeauftrag (Art. 360 ff. ZGB) oder zu anderen…
Mit der Revision des Erwachsenenschutzrechts wurde auch das neue Instrument des Vorsorgeauftrags eingeführt. Dieses gewährt die Möglichkeit, eine oder mehrere Personen zu bezeichnen, welche für den Fall, dass der Verfasser des Vorsorgeauftrags urteilsunfähig wird, die Betreuung und Vermögensverwaltung für ihn zu übernehmen und ihn bei…
Art. 394, 395, 389 ZGB: Voraussetzungen für die Errichtung einer Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung. Behördliche Massnahmen sind nur dann anzuordnen, wenn die Betreuung…