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Suchergebnis für Recht auf Leben

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Gloor Urs

Die Reform des Rechts der elterlichen Sorge - eine Würdigung aus praktischer Sicht

Die Reform des Rechts zur elterlichen Sorge wird dazu führen, dass inskünftig die meisten Kinder unter gemeinsamer elterlicher Sorge aufwachsen werden, was aus Kinderoptik grundsätzlich zu begrüssen ist. Leider hat der Gesetzgeber das Ziel, die Bestimmungen zivilstandsneutral umzusetzen, nicht vollständig erreicht. Es ist zu hoffen, dass die…

Nr. 27 Obergericht des Kantons Zürich, II. Zivilkammer Beschluss vom 19. Juni 2008 i.S. X gegen Y - NX070067

Art. 133 Abs. 3, 134 Abs. 1, 307 Abs. 1 und 3 ZGB: Voraussetzungen zur Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht verheirateter getrennt lebender Eltern, Bedeutung einer zwischen den Eltern…

Nr. 22 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 19. November 2010 i. S. X. gegen Z. - 5A_310/2010

Art. 125, 126 ZGB: Beginn der Unterhaltspflicht bei Teilrechtskraft des Scheidungsurteils, Voraussetzungen für eine Kapitalabfindung. Indem das Gesetz keinen bestimmten Zeitpunkt für den Beginn der…

Vorsorgeunterhalt

Der vorliegende Beitrag hat den nachehelichen Vorsorgeunterhalt zum Gegenstand, der zwar in der Literatur zum nachehelichen Unterhalt ausführlich dargestellt wird, jedoch in der Praxis von Richterinnen und Richtern sowie von Anwältinnen und Anwälten regelmässig nur unzureichend beachtet wird. Untersucht wird zunächst der Begriff «angemessene…
FamPra.ch Nummer 4/2008, 29. Oktober 2008, S. 731
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