Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht dient in erster Linie dem Schutz der Betroffenen bzw. dem Wohl des Kindes. Nahestehenden Personen kommt im Kindes- und Erwachsenenschutz eine dienende Funktion zu, um den Schutz der Betroffenen und der Kinder zu garantieren. Den nahestehenden Personen darüber hinaus eine verstärkte Rechtsposition einzuräumen…
Art. 328 ZGB: Verwandtenunterstützung, Vorliegen von günstigen Verhältnissen. In günstigen Verhältnissen lebt, wem aufgrund seiner finanziellen Gesamtsituation (Einkommen und Vermögen) eine…
FamPra.ch Nummer 4/2012, 7. November 2012, S. 1186
Art. 329 Abs. 3 ZGB, Art. 219 ff., 295 f. ZPO: Verfahrensart für den Verwandtenunterstützungsanspruch einer volljährigen Person. Für die Klage von volljährigen Unterstützungsberechtigten enthält
FamPra.ch Nummer 4/2013, 11. November 2013, S. 1077
Der revidierte Erwachsenenschutz fördert die Selbstbestimmung. Damit kalibriert sich das Verhältnis zu Nahestehenden und Angehörigen neu. Das führt zu einem gesellschaftlichen Diskurs, welcher u.a. die Volksinitiative Schwander aufnimmt. Damit wird auch eine wichtige Fragestellung, nämlich welche Indikatoren eher für eine Unterstützung oder…
Art. 3 Anh. I FZA: Voraussetzungen für den Familiennachzug naher Angehöriger. Verwandte einer Person, die Staatsangehörige einer Vertragspartei ist und ein Aufenthaltsrecht hat, haben unabhängig…
FamPra.ch Nummer 3/2009, 1. September 2009, S. 709
Art. 420 ZGB: Legitimation zur Beschwerde nach Art. 420 ZGB, Kostenverteilung bei Gegenstandslosigkeit des Verfahrens. Zu einer Beschwerde nach Art. 420 ZGB ist jedermann legitimiert, der ein…
Aus Anlass der Erbrechtsreform in Österreich im Jahr 2015 werden für familiäre Nahbeziehungen besonders bedeutsame Neuerungen vorgestellt. Der Schwerpunkt des Beitrags liegt dabei auf der erbrechtlichen Stellung der Lebensgefährten/-innen und der Berücksichtigung der Lebensgemeinschaft im Erbrecht sowie auf dem neu eingeführten Pflegevermächtnis…
Art. 394, 395, 389 ZGB: Voraussetzungen für die Errichtung einer Vertretungsbeistandschaft mit Einkommens- und Vermögensverwaltung. Behördliche Massnahmen sind nur dann anzuordnen, wenn die Betreuung…
Das Institut der Verwandtenunterstützung gemäss Art. 328 f. ZGB beruht auf der Vorstellung, dass jeder Mensch einem sippenartigen Familienverband angehört, der eine solidarische Gemeinschaft bildet. In die heutige Zeit mit Kleinfamilien, Patchworkfamilien etc. passt es im Grunde nicht mehr. Zudem ist die Verwandtenunterstützungspflicht aus…
Art. 328, 329 ZGB: Konkretisierung «günstiger Verhältnisse». Zu den Voraussetzungen der Verwandtenunterstützungspflicht gehört, dass dem Pflichtigen eine wohlhabende Lebensführung möglich ist, wobei…
Art. 420 ZGB: Vormundschaftsbeschwerde, Kreis der zur Beschwerde legitimierten Personen. Gegen Handlungen des Vormundes resp. des Beistandes kann – nach dem Wortlaut der Bestimmung – der…
Art. 7 lit. d FZA, Art. 43 AuG: Voraussetzungen für den Nachzug von Stiefkindern gestützt auf das Freizügigkeitsabkommen. Die Regelungen des AuG finden auf Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der…
Steht dem Kind einer überwiegend betreuenden Mutter nur deshalb kein Betreuungsunterhalt zu, weil die Betreuende nicht erwerbsfähig und die Betreuung deshalb «nicht ursächlich» für den Einkommensausfall sei? Die Fragestellung akzentuiert sich, wenn kein Ersatzeinkommen fliesst – dem Kind verbleibt lediglich der Barunterhalt, die Betreuende wird…
Der vorliegende Beitrag behandelt die Frage, inwieweit die von einem Erwachsenenschutzverfahren betroffenen Personen durch externe (d.h. von den Behörden unabhängige) Dritte unterstützt werden sollten, am Verfahren zu partizipieren. Weiter geht der Beitrag auf die Frage ein, inwieweit das Erwachsenenschutzrecht eine Unterstützung durch externe…
Stichwörter: Kindesunterhalt, Änderung des Unterhaltsbestimmungsrechts, Mindestbedarf von Kindern, Kindergeld, Unterhalt wegen Betreuung eines nichtehelichen Kindes, Rangfolge, Mangelfall,…
Die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen beschäftigt die politische Schweiz. Zurzeit wird ein Bundesgesetz ausgearbeitet, das zusätzlich zur Anerkennung des zugefügten Unrechts auch einen finanziellen Solidaritätsbeitrag für die Opfer vorsieht. Administrative Versorgungen waren in der Schweiz bis 1981 zulässig. Erst anlässlich der…
Eine für gesundheitlich beeinträchtigte Versicherte mit familiären Betreuungspflichten wichtige Rechtsprechungsänderung des Bundesgerichts wurde in der Folge der Verurteilung der Schweiz durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ausgelöst: Eine Invalidenrente darf nicht mehr gekürzt oder aufgehoben werden, wenn eine Rentenbezügerin im…