Anhand des Märchens des kleinen Däumlings stellt die Autorin die 2018 ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichts in Bezug auf den Kindesunterhalt – infolge der Reform vom 1. Januar 2017 – dar.
Art. 301a Abs. 2 ZGB: Wegzug mit Kleinkindern unter gemeinsamer elterlicher Sorge. Für den Entscheid, ob ein Elternteil mit den Kindern umziehen darf, bildet das im Zeitpunkt des Umzugsentscheids…
Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1, 276, 285 ZGB: Handhabung der Wohnkosten der Kinder bei alternierender Obhut mit Unterhaltszahlungen. Schuldet ein Elternteil dem anderen bei einer alternierenden Obhut…
Art. 176, 301a Abs. 2 lit. b und Abs. 5 ZGB: Grundsätze beim Umzug eines Elternteils. Die gemeinsame elterliche Sorge darf die Eltern nicht de facto ihrer Niederlassungsfreiheit berauben, indem sie von…
FamPra.ch Nummer 4/2018, 16. November 2018, S. 1057
Aus der ZeitschriftFamPra.ch 1/2012 | S. 206–212Es folgt Seite №207⬆Art. 134 ZGB: Neuzuteilung der elterlichen Sorge an den Kindsvater. Die elterliche Sorge ist neu zu…
Was bedeutet es Kinder zu Wort kommen zu lassen? Es geht nicht nur darum auf institutioneller Ebene eine Entscheidung zu treffen und die Kinder sprechen zu lassen, Kindern zu Wort kommen zu lassen, bedeutet auch in der Diskussion der Erwachsenen einen Raum zu schaffen,in dem die Kinder sich trauen zu intervenieren und als legitime…
Art. 133 Abs. 1 i.V.m. 298 Abs. 2ter ZGB: Anordnung einer alternierenden Obhut. Eine grössere Distanz zwischen den Wohnorten der Eltern spricht nicht unbedingt gegen eine alternierende Obhut, wenn sich…