Der Eheschutz hat sich in das Gegenteil verwandelt: Er ist in der Regel kein Versuch zur Rettung der Ehe, sondern eine Vorbereitung der Scheidung. Umso wichtiger wird der Auftrag zur Vermittlung «in der ersten Stunde», damit die Uneinigkeit in der Familie nicht in völlige Entfremdung umschlägt. Das Eheschutzverfahren ist deshalb als summarisches…
Art. 133 Abs. 1 i.V.m. 298 Abs. 2ter ZGB: Anordnung einer alternierenden Obhut. Eine grössere Distanz zwischen den Wohnorten der Eltern spricht nicht unbedingt gegen eine alternierende Obhut, wenn sich…
Im Beratungskontext hoch strittiger Elternsysteme ist eine Vernetzung von Gerichten, Vormundschaftsbehörden und Fachstellen als unumgänglich zu erachten, da eine gerichtlich angeordnete Beratung als Katalysator für eine elterliche Konfliktdeeskalation zu bewerten ist. Hochstrittige Elternsysteme benötigen auf der Basis einer diagnostischen Phase…