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Dr. Rolf Vetterli

Bibliographie

Das Eheschutzverfahren nach der schweizerischen Zivilprozessordnung

Der Eheschutz hat sich in das Gegenteil verwandelt: Er ist in der Regel kein Versuch zur Rettung der Ehe, sondern eine Vorbereitung der Scheidung. Umso wichtiger wird der Auftrag zur Vermittlung «in der ersten Stunde», damit die Uneinigkeit in der Familie nicht in völlige Entfremdung umschlägt. Das Eheschutzverfahren ist deshalb als summarisches…

Nr. 48 Kantonsgericht St. Gallen, Einzelrichter im Familienrecht, Entscheid vom 26. Februar 2010 - RF.2009.120

Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB: Berücksichtigung gemeinsamer Schulden. Bezahlt ein Ehegatte nach der Trennung gemeinsame Schulden, so erhält er im Innenverhältnis gegen über dem anderen zwar eine…

Häusliche Gewalt: die Bedeutung des Artikels 28b ZGB

Der neue Art. 28b ZGB will Opfer von Gewalt, Drohungen oder Nachstellungen durch gerichtlich angeordnete Annäherungs-, Aufenthalts- und Kontaktverbote und durch die Ausweisung aus der gemeinsamen Wohnung schützen. Art. 28b ZGB konkretisiert so die Generalklausel von Art. 28 ZGB und die allgemeinen Klagen nach Art. 28a ZGB. Das stellt zwar keinen…

Nr. 58 Kantonsgericht St. Gallen, Einzelrichter im Familienrecht Entscheid vom 21. Mai 2008, RF.2008.28

Art. 292 ZGB: Sicherstellung des Kindesunterhalts. Die Sicherstellung dient dazu, durch unredliches Verhalten gefährdete Unterhaltsansprüche zu schützen, und kann nicht dazu missbraucht werden, um…

Nr. 30 Kantonsgericht St. Gallen, Einzelrichter im FamilienrechtEntscheid vom 4. Juni 2008 - RF.2008.33

Art. 144 Abs. 2 ZGB: Pflicht zur Kindesanhörung. Das Gericht ist bei der Ordnung der Elterntrennung gehalten, ein Kind im urteilsfähigen Alter zur Mitwirkung einzuladen. Unterlässt es das, so ist…

Nr. 58 Kantonsgericht St.Gallen, Einzelrichter im Familienrecht, Entscheid vom 5. Mai 2008 - RF 2007.75

Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB: Zuweisung eines Mankos. Ein Ehegatte, der verantwortungslos handelte, indem er seine Arbeitsstelle kündigte und sein ganzes Barvermögen verschwendete, kann sich nicht auf…
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