Art. 383 ff. ZGB setzen für die Anordnung von bewegungsfreiheitsbeschränkenden Massnahmen für urteilsunfähige Personen in Pflegeeinrichtungen starke Grenzen und fordern detaillierte Dokumentation und Information. Dennoch werden in vielen Schweizer Pflegeeinrichtungen diese und die in Art. 377 ZGB geregelte medikamentösen freiheitsbeschränkenden…
Art. 273, Art. 308 Abs. 2 ZGB: Kompensation ausgefallener Besuchstage; Kompetenz des Beistandes, das Besuchsrecht verbindlich zu regeln. Für die Frage, ob ein ausgefallenes Besuchsrecht nachgeholt…
FamPra.ch Nummer 4/2018, 16. November 2018, S. 1046
Art. 274a Abs. 1 ZGB: Kontaktrecht der Grosseltern. Der persönliche Verkehr zwischen Dritten und dem Kind leitet seine Rechtfertigung einzig aus dem Interesse des Kindes her, unter Ausschluss der…
FamPra.ch Nummer 4/2018, 16. November 2018, S. 1051
Art. 12 Abs. 1 und 2 HKÜ: Fristauslösung, Dauer der Frist und Modalitäten des Fristenlaufes bei einer Rückführung nach HKÜ. Wird ein Kind im Sinn von Art. 3 HKÜ widerrechtlich zurückgehalten und…
FamPra.ch Nummer 4/2018, 16. November 2018, S. 1063
Art. 125, 276 ff., 285 ZGB: Zumutbarkeit der (Wieder-)aufnahme und/oder Ausdehnung der Erwerbstätigkeit im Zusammenhang mit Kinderbetreuung. Im Sinne einer Richtlinie ist dem hauptbetreuenden Elternteil…
Art. 7 Abs. 1 lit. c, lit. d und lit. e FamZG: Anspruch auf Familienzulagen bei alternierender Obhut. Art. 7 Abs. 1 lit. c FamZG stellt darauf ab, wo das Kind «überwiegend lebt». Der zivilrechtliche…
FamPra.ch Nummer 4/2018, 16. November 2018, S. 1091
Art. 134 Abs. 2, 286 Abs. 2, 276, 285 ZGB: Verschweigen einer Schwangerschaft nicht rechtsmissbräuchlich, Ausnahme von der 10/16-Regel (altrechtlicher Entscheid). Das Verschweigen einer Schwangerschaft …
FamPra.ch Nummer 4/2018, 16. November 2018, S. 1101
Trennungen und Scheidungen gehen mit der Reorganisation des Familienlebens einher, womit unter anderem der persönliche Verkehr zu regeln ist. Der urteilenden Behörde kommt bei der Regelung des Kontaktrechts, welche sich am konkreten Einzelfall zu orientieren hat, ein grosser Ermessensspielraum zu. Es ist bereits bei der Festsetzung des…
In BGE 143 III 177 hat das BGer entschieden, dass der Pflichtige, der seine bevorschusste Unterhaltsverpflichtung herabsetzen oder aufheben lassen will, das Kind und das bevorschussende Gemeinwesen zugleich ins Recht zu fassen hat. Begründet wurde dies damit, dass in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle eine Herabsetzung der Unterhaltsbeiträge –…