Art. 276 ZPO: Voraussetzung für die Berücksichtigung einer Sparquote auf Seiten des Unterhaltsschuldners. Die Methode der Existenzminimumsberechnung mit (allfälliger) Überschussverteilung (auch…
FamPra.ch Nummer 4/2014, 17. November 2014, S. 1040
Art. 125 ZGB: Unterhaltsberechnung. Geht ein Ehegatte vor der Scheidung ein Konkubinat ein, ist es nicht bundesrechtwidrig, diesem den hälftigen Grundbetrag für Ehegatten anzurechnen und nicht…
Art. 124, 125 ZGB: Verhältnis von angemessener Entschädigung und nachehelichem Unterhalt bei Ehegatten im Rentenalter. Vermindert der unterhaltsberechtigte Ehegatte sein Vermögen und kann dieser…
Art. 125 ZGB: Dauer des nachehelichen Unterhalts. Die Rechtsprechung des Bundesgerichts betreffend den Zeitpunkt von dem an einer Mutter die (Wieder)aufnahme einer Erwerbstätigkeit zugemutet werden…
FamPra.ch Nummer 4/2014, 17. November 2014, S. 1046
Art. 123, 125 ZGB: Zulässigkeit des Verzichts auf Vorsorgemittel, Eigenversorgungskapazität, Dauer des nachehelichen Unterhalts. Eine Ausdehnung der Erwerbstätigkeit von 60% auf 100% ist auch dann…
Auch ein künftiges Familienrecht kann sich an den Leitprinzipien der französischen Revolution messen: Liberté – Egalité – Fraternité. Für das Familienrecht bedeutet dies, dass jede Person als selbständiges Individuum frei seine Lebensweise bestimmen können muss. Liberté: Es muss die Wahlfreiheit zwischen familiären Bindungen und ungebundenem…
Die gegenwärtige Steuerneutralität des Mündigenunterhalts widerspricht den heutigen Gegebenheiten wie dem früherem Mündigkeitsalter und der längeren Ausbildungsdauer. Sie verletzt die verfassungsmässigen Grundsätze der Gleichbehandlung und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und vereitelt letztlich auch das…
In Bezug auf die Frage der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit von unterhaltsberechtigten Ehegatten besteht im Sinne einer Richtlinie seit Jahrzehnten die Vermutung, diese sei ab dem 45. Altersjahr nicht mehr zuzumuten. In der jüngsten bundesgerichtlichen Rechtsprechung findet sich wiederholt die formelhafte Erwägung, es bestehe die Tendenz,…
Art. 125 ZGB: Nachehelicher Unterhalt, Berücksichtigung von Wohnkosten. Ausgangspunkt für die Festlegung des nachehelichen Unterhalts sind immer die Verhältnisse im Zeitpunkt der Scheidung. Ist…
FamPra.ch Nummer 4/2014, 17. November 2014, S. 1045
Art. 285 Abs. 2bisZGB: Handhabung von nachträglich entstandenen Kinderrenten. Nach dem Scheidungsurteil entstandene und darin nicht berücksichtigte Kinderrenten sind gestützt auf Art. 285 Abs. 2…
Vor dem Hintergrund der in der Schweiz anstehenden Revision des Kindesunterhaltsrechts werden im vorliegenden Beitrag Entwicklung und Praxis des Betreuungsunterhaltsrechts in beiden Ländern nachgezeichnet, und es wird der Frage nachgegangen, welche praktischen Auswirkungen sich ergeben können, wenn der Betreuungsunterhalt als integraler…
Art. 176 ff. ZGB, 58 Abs. 1 ZPO: Tragweite des Dispositionsgrundsatzes im Eheschutzverfahren. Für den Unterhaltsanspruch des Ehegatten gilt im Eheschutzverfahren der Dispositionsgrundsatz. Das…
Art. 276, 285 ZGB: Festlegung des Kindesunterhalts. Stehen sich Kinder aus einer früheren und solche aus der neuen Beziehung gegenüber, bedeutet dies im Grundsatz, dass dem jeweils…
Art. 176 ZGB: Keine Berücksichtigung von Steuern in der Existenzminimumsberechnung in Mankofällen. Einige Kantone (SO, SG) sehen in kantonalen Richtlinien zur Berechnung des betreibungsrechtlichen…
FamPra.ch Nummer 4/2014, 17. November 2014, S. 1030
Die vorliegende Arbeit thematisiert die Praxis der Gerichte des Kantons Zürich zur Berechnung von Unterhaltsbeiträgen im Familienrecht seit der Inkraftsetzung der eidgenössischen Zivilprozessordnung per 1. Januar 2011. Zunächst werden die Zuständigkeiten und die Rechtsgrundlagen für die Zusprechung von Unterhaltsbeiträgen im Familienrecht kurz…
Das Familienrecht bedarf einer Gesamtrevision. Gefragt ist ein Familienrecht, das die Vielfalt von Lebensformen zu integrieren vermag. Es knüpft nicht an den Status, sondern an das Bekenntnis zur Gemeinschaft und an gelebten Beziehungen an, nicht an die Form, sondern an die Funktion und den Inhalt. Zentraler Zweck des Familienrechts ist die…