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Suchergebnis für Unterhalt

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Nummer 1 2014 Alle löschen

Mündigenunterhalt: Der Fiskus profitiert zu Unrecht

Die gegenwärtige Steuerneutralität des Mündigenunterhalts widerspricht den heutigen Gegebenheiten wie dem früherem Mündigkeitsalter und der längeren Ausbildungsdauer. Sie verletzt die verfassungsmässigen Grundsätze der Gleichbehandlung und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und vereitelt letztlich auch das…

Steht das Ende der 45-Jahr-Regel bevor?

In Bezug auf die Frage der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit von unterhaltsberechtigten Ehegatten besteht im Sinne einer Richtlinie seit Jahrzehnten die Vermutung, diese sei ab dem 45. Altersjahr nicht mehr zuzumuten. In der jüngsten bundesgerichtlichen Rechtsprechung findet sich wiederholt die formelhafte Erwägung, es bestehe die Tendenz,…

Nr. 10 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 11. September 2013 i. S. X. gegen Y - 5A_496/2013

Art. 285 Abs. 2bisZGB: Handhabung von nachträglich entstandenen Kinderrenten. Nach dem Scheidungsurteil entstandene und darin nicht berücksichtigte Kinderrenten sind gestützt auf Art. 285 Abs. 2

Die Reform des Rechts der elterlichen Sorge - eine Würdigung aus praktischer Sicht

Die Reform des Rechts zur elterlichen Sorge wird dazu führen, dass inskünftig die meisten Kinder unter gemeinsamer elterlicher Sorge aufwachsen werden, was aus Kinderoptik grundsätzlich zu begrüssen ist. Leider hat der Gesetzgeber das Ziel, die Bestimmungen zivilstandsneutral umzusetzen, nicht vollständig erreicht. Es ist zu hoffen, dass die…

Nr. 1 Kantonsgericht Baselland, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 17. Juni 2013 i. S. Kantonales Sozialamt, Liestal gegen A. - 400 13 143

Art. 177, 291 ff. ZGB: Schuldneranweisung. In das Existenzminimum des Schuldners darf nur eingegriffen werden, wenn die Zahlungsanweisung von unterhaltsberechtigten Familienmitgliedern des Schuldners…

Rechtsbegehren in familienrechtlichen Verfahren

Rechtsbegehren sind grundsätzlich so detailliert abzufassen, dass sie am Ende des Verfahrens zum Urteil erhoben werden können. Obwohl zu Beginn eines Scheidungsverfahrens in vielfacher Hinsicht Ungewissheiten bestehen, ist ein Rechtsbegehren so bestimmt wie möglich zu formulieren. Dieser Grundsatz ist aber durch die Offizialmaxime, die…

Nr. 2 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 17. Oktober 2013 i. S. X. gegen Y. - 5A_319/2013

Art. 176 ZGB: Regelung des Getrenntlebens im Eheschutzverfahren. Ist die Erziehungsfähigkeit bei beiden Elternteilen gegeben, sind vor allem Kleinkinder und grundschulpflichtige Kinder demjenigen…

Nr. 11 Tribunal fédéral, IIe Cour de droit civil, Arrêt du 29 août 2013 en la cause de M. A.X. contre Mme B.X. - 5A_808/2012

Aus der ZeitschriftFamPra.ch 1/2014 | S. 224–230Es folgt Seite №225⬆Art. 133 Abs. 1, 285 f., 277 ZGB: Keine Anrechnung der Hilflosenentschädigung der IV an den…

Die Gefühlswelt des Gesetzes

Die Notwendigkeit, «falsche Ehen» zu entlarven, und die Schwierigkeit, dies mit legalen Beweisen zu belegen, sind zwei zunehmende Aspekte der beruflichen Mission der Zivilstandsamtangestellten seit der Einführung des Artikels 97a ZK. Um mit dieser Spannung zurechtzukommen, werden Begriffe wie «Eindruck», «Intuition», «Gespür», «berufliche…
FamPra.ch Nummer 1/2014, 13. Januar 2014, S. 92
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