Der Aufsatz gibt einen Überblick über die Entstehungsgeschichte des nun seit zehn Jahren geltenden neuen Scheidungsrechts. In Erinnerung gerufen werden nochmals die grössten Errungenschaften der Gesetzesnovelle, insbesondere die Abschaffung des Verschuldensprinzips, die gemeinsame elterliche Sorge und die Teilung der Freizügigkeitsleistungen der…
Art. 122 ff. ZGB: Durchführung des Vorsorgeausgleichs bei für Wohneigentum verpfändeten Mitteln aus beruflicher Vorsorge. Sind die Mittel aus beruflicher Vorsorge eines Ehegatten für…
Art. 283 ZPO: Grundsatz der Einheit des Scheidungsurteils. Der Grundsatz der Einheit des Scheidungsurteils schliesst einen Teilentscheid im Scheidungspunkt nicht aus. Widersetzt sich eine Partei zwar…
Die Bestimmungen der neuen ZPO übernehmen im Bereich des Scheidungsverfahrens hauptsächlich die diesbezüglichen Vorgaben, welche vorher im materiellen Recht geregelt waren. Die Neuerungen sind geringfügig. Als wichtigste Veränderungen ist die erweiterte Entscheidkompetenz des Scheidungsgerichts im Bereich der beruflichen Vorsorge sowie der…
Es ist eine grosse Errungenschaft, dass seit 2017 der Vorsorgeausgleich auch nach Eintritt des Vorsorgefalles Invalidität vorgenommen werden kann und muss. Die getroffene Regelung, den Umfang der Austrittsleistung auf die Höhe der Austrittsleistung abzustellen, die auch geschuldet wäre, wenn der invalide Ehepartner zum Zeitpunkt der Einleitung…
Art. 279 ZPO: Genehmigung einer vorehelich abgeschlossenen Vereinbarung. Eine Vereinbarung über die Nebenfolgen der Scheidung genehmigt das Gericht, wenn es sich davon überzeugt hat, dass die…
FamPra.ch Nummer 4/2019, 7. November 2019, S. 1180
Art. 124b Abs. 2 ZGB: Keine Abweichung von der hälftigen Teilung der Austrittsleistung. Das Gericht kann eine Teilung auch aus anderen als den in Art. 124b ZGB explizit genannten Gründen verweigern…
Art. 123 Abs. 2 ZGB: Verweigerung der Teilung der Austrittsleistungen wegen offenbaren Rechtsmissbrauchs. Das Gericht kann die Teilung der Austrittsleistungen grundsätzlich nicht nur dann ganz oder…
Art. 123 Abs. 2 ZGB: Keine Verweigerung der Teilung von Vorsorgeguthaben aufgrund von ehewidrigem Verhalten. Grundsätzlich haben Ehegatten einen voraussetzungslosen Anspruch auf je die Hälfte der…
Die geltende Vorsorgeteilung bei Scheidung weist einige Schwächen auf, wie die Praxis der letzten elf Jahre gezeigt hat. Der Vorentwurf will Ihnen durch Änderungen in zentralen Bereichen begegnen: Neu soll als Stichtag für die Teilung die Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens gelten. Die Teilung des Vorsorgeguthabens soll sowohl vor wie auch…