Der Vorentwurf zur Änderung des Rechts des Kindesunterhaltes ist ein erster Schritt zur rechtlichen Sicherung des Kindesunterhalts. Das zivilrechtliche Recht auf Kindesunterhalt wird neu zivilstandsunabhängig geregelt und trägt damit zu einer Gleichbehandlung der Kinder und einer Stärkung ihrer Rechte bei. Auch die Ablösung des…
Die geltende Vorsorgeteilung bei Scheidung weist einige Schwächen auf, wie die Praxis der letzten elf Jahre gezeigt hat. Der Vorentwurf will Ihnen durch Änderungen in zentralen Bereichen begegnen: Neu soll als Stichtag für die Teilung die Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens gelten. Die Teilung des Vorsorgeguthabens soll sowohl vor wie auch…
Vor dem Hintergrund der in der Schweiz anstehenden Revision des Kindesunterhaltsrechts werden im vorliegenden Beitrag Entwicklung und Praxis des Betreuungsunterhaltsrechts in beiden Ländern nachgezeichnet, und es wird der Frage nachgegangen, welche praktischen Auswirkungen sich ergeben können, wenn der Betreuungsunterhalt als integraler…
Nach hier vertretener Auffassung handelt es sich bei der Scheidungskonvention um einen Innominatvertrag sui generis mit suspensiver Rechtsbedingung. Entsprechend sind in den Scheidungsverfahren gestützt auf Art. 111 und Art. 112 ZGB der Scheidungspunkt sowie die gerichtlich genehmigten Scheidungsnebenfolgen mit Berufung wegen Willensmängeln…
Dieser Aufsatz befasst sich mit der ersten Etappe, der sogenannten politischen Erbrechtsrevision, welche am 1. Januar 2023 in Kraft trat, und mit deren Auswirkungen auf das Ehegüter- und Scheidungsrecht. Nach einem kurzen Überblick über die revidierten erbrechtlichen Bestimmungen zeigen wir auf, welcher Aus der ZeitschriftFamPra.ch 1/2023 | [word…
Es ergibt sich, dass der revidierte Art. 20 BVV 2 in seinem Wortlaut nicht mit der Revision des Kinderunterhaltsrechts, namentlich mit der Konzeption des eingeführten Betreuungsunterhalts als eigener Anspruch des Kindes, koordiniert erscheint. Der Verordnungsgeber hat mit der Revision von Art. 20 BVV 2 nur die bisherige Rechtsprechung kodifiziert…
Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht – ein Eingriffsrecht – ist wie das bisherige Vormundschaftsrecht rechtstheoretisch dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Nach Lehre und Rechtsprechung gilt es aber als formelles Bundeszivilrecht. Der Versuch, mit der Revision des ZGB gleichzeitig das Verfahren bundesrechtlich zu regeln, scheiterte. Auf…
Art. 298b Abs. 3 ZGB; Art. 224 Abs. 1, 295, 303 und 304 Abs. 2 ZPO: Regelung der Kinderbelange bei nichtverheirateten Eltern. Verfahrensart und Prozessparteien bei der gerichtlichen Zuständigkeit zur…