Die grossen Revisionen der elterlichen Sorge und des Kindesunterhaltsrechts haben auch weitreichende prozessuale Konsequenzen. Der Betreuungsunterhalt etwa stellt die Zulässigkeit der elterlichen Prozessführungsbefugnis im Kindesunterhaltsprozess wegen Eigeninteressen des betreuenden Elternteils in Frage. Gleichzeitig führt er dazu, dass beide…
Der vorliegende Aufsatz beleuchtet den Übergang zum revidierten Kindesunterhaltsrecht (Betreuungsunterhalt) und widmet sich unter anderem folgenden Fragen: Was gilt in Verfahren, die beim Inkrafttreten der Bestimmungen über den Betreuungsunterhalt am 1. Januar 2017 rechtshängig sind? Was gilt für bestehende Unterhaltstitel? Ausserdem wird auf die…
Art. 276a Abs. 1 ZGB: Vorrang des Minderjährigenunterhalts, keine Berücksichtigung des Bedarfs des Ehegatten im Existenzminimum des Unterhaltsschuldners. Bei der Festsetzung des Kindesunterhalts…
Das neue Kindesunterhaltsrecht ist seit über einem Jahr in Kraft. Noch immer werden in der Praxis diverse Fragen kontrovers diskutiert. Ausgehend von der Frage nach der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers und mit Blick auf die bisherige Gerichtspraxis wird im vorliegenden Beitrag zunächst der Frage nachgegangen, was unter dem Begriff der …
Art. 306 Abs. 2 und 3, 308 Abs. 2 ZGB, Art. 299 ZPO: Zulässigkeit der Vertretung des Kindes durch den obhutsberechtigten Elternteil im Unterhaltsprozess. Nicht nur in eherechtlichen Verfahren, sondern…
FamPra.ch Nummer 4/2019, 7. November 2019, S. 1257
Im Parlament sind derzeit mehrere Vorstösse hängig, mit denen das geltende Familienrecht (schon wieder) revidiert werden soll. Im Fokus steht dabei einerseits die alternierende Betreuung, die nach Ansicht einzelner Parlamentarier entweder gefördert oder als neues gesetzliches Regelmodell eingeführt werden soll. Andererseits sind Bestrebungen im…
Art. 276 ff., 285 ZGB: Berechnung des Kindesunterhalts. Der Kindesunterhalt ist grundsätzlich durchwegs nach der zweistufigen Methode zu berechnen. Besonderen Verhältnissen ist im Rahmen der…
Art. 276, 285 ZGB, Art. 301a, 317 Abs. 1 ZPO: Berechnung des Kindesunterhalts nach neuem Recht, Übergangsrecht. Bei der Berechnung des Betreuungsunterhalts ist die Betreuungsquotenmethode gegenüber dem…
Art. 198 lit. bbis ZPO: Ausnahme vom Schlichtungsobligatrorium. Sinn und Zweck von Art. 198 lit. bbis ZPO ist es, Schlichtungsverfahren in Fällen auszuschliessen, in denen bereits ein Einigungsversuch…
Das Bundesgericht setzt mit dem vorliegend besprochenen Entscheid eine weitere Leitplanke bei der Berechnung von Kindesunterhaltsbeiträgen und erklärt für die Ermittlung des Barunterhalts die zweistufige Methode mit Überschussverteilung für schweizweit verbindlich. Eine genauere Analyse des besprochenen Urteils zeigt jedoch, dass trotz Klärung…