Im Streben, dem Kindeswohl gerecht zu werden, können Familienrichter und Familienrichterinnen mit einer spezifischen Entscheidungssituation, dem Moraldilemma, konfrontiert sein. Dies geschieht, da das Kindeswohl als eine Leitlinie des Familienrechts verschiedene Kindeswohlkriterien umfasst, wobei in bestimmten Situationen nur eines auf Kosten des…
Interdisziplinarität ist eigentliches Kernelement der Familienwissenschaft, wie sie von Ingeborg Schwenzer und Sabine Aeschlimann in ihrem programmatischen Text aus dem Jahr 2006 entworfen wurde. Daran anknüpfend untersucht der Beitrag bestehende Kooperationsformen zwischen Psychologie, Soziologie und Familienrecht, etwa im Rahmen der neu…
Die Frage der Glaubhaftigkeit einer belastenden Aussage wird dann besonders zentral, wenn sich eine Anklage wegen einer schwerwiegenden Straftat mangels Sachbeweisen und Aussagen unbeteiligter Tatzeugen/-innen allein auf diese Aussage stützt. Aussagepsychologische Glaubhaftigkeitsgutachten können Staatsanwaltschaften und Gerichten in solchen…
Der Artikel geht von der gegenwärtigen Situation der familienrechtlichen Begutachtung in der Schweiz aus, in der von den Gerichten entscheidungsorientierte Gutachten angefordert werden, gültige und verbindliche Standards jedoch fehlen. Es werden zwei Veröffentlichungen vorgestellt, die auf verschiedenen theoretischen Grundlagen beruhen …
Art. 176 ZGB: Annahme eines hypothetischen Einkommens. Einer Brasilianerin, die seit dem Jahr 2000 in der Schweiz wohnt, über ausländische Abschlüsse in Jurisprudenz und Psychologie verfügt und zudem…
Art. 273 Abs. 1 ZGB: Vollzug des Besuchsrechts. Der Umstand, dass ein vierjähriges Kind sich beim ersten Besuchstermin hartnäckig weigerte, mit dem besuchsberechtigten Elternteil wegzugehen, genügt…
Alexandra Altrogge, Umgang unter Zwang: Das Recht des Kindes auf Umgang mit dem umgangsunwilligen Elternteil, Gieseking, Bielefeld 2007, ISBN 978-3-7694-1017-4, 226 Seiten, CHF 94.80.
An KESB-Entscheide müssen hohe qualitative Anforderungen gestellt werden, weil sie regelmässig in die Grundrechte der Betroffenen eingreifen. Aufgrund der komplexen, mehrdimensionalen Problemstellungen ist der interdisziplinäre Ansatz folgerichtig und zielführend. Entscheidend ist allerdings nicht alleine die Zusammensetzung der KESB mit…