Der Entwurf für ein neues Erwachsenenschutzrecht fördert die Selbstbestimmung durch die neuen Rechtsinstitute der eigenen Vorsorge und der Patientenverfügung. Das Subsidiaritätsprinzip wird zudem durch die Ausdehnung des Vertretungsrechts durch Ehepartner und eingetragene Partner verstärkt. Massnahmen von Gesetzes wegen für urteilsunfähige…
Aus der ZeitschriftFamPra.ch 3/2008 | S. 708–711Es folgt Seite №709⬆Art. 145, 315 b ZGB: Übertragung des Sorgerechts, Anordnung eines Gutachtens. Im Geltungsbereich der…
Art. 176 ZGB: Anordnung eines kinderpsychologischen Gutachtens im Eheschutzverfahren. Im Verzicht auf eine Begutachtung allein liegt noch keine Verletzung des rechtlichen Gehörs, denn nicht jeder…
FamPra.ch Nummer 3/2009, 1. September 2009, S. 731
Der Beitrag stellt übersichtsmässig die im Jahr 2008 ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Unterhaltsrecht zusammen. Nebst methodischen Fragen waren diverse Probleme rund um den nachehelichen Unterhalt zu lösen, so insbesondere die Regelung der Mankotragung und die Berücksichtigung eines vorehelichen Konkubinates. Ferner waren…
Der Aufsatz gibt einen Überblick über die Entstehungsgeschichte des nun seit zehn Jahren geltenden neuen Scheidungsrechts. In Erinnerung gerufen werden nochmals die grössten Errungenschaften der Gesetzesnovelle, insbesondere die Abschaffung des Verschuldensprinzips, die gemeinsame elterliche Sorge und die Teilung der Freizügigkeitsleistungen der…
Der gesellschaftliche Wandel allgemein und der Wandel von Ehe und Familie stellen neue Anforderungen an das Familienrecht der Zukunft. Es sollte beziehungsorientiert ausgestaltet und ein Instrument der familiären Zukunftsgestaltung sein. Der Umgang mit familienrechtlichen Konflikten erfordert die Berücksichtigung der emotionalen Bedürfnisse der…
Art. 275 Abs. 1, 315 Abs. 1, 315a Abs. 3 Ziff. 2 ZGB: Keine Zuständigkeit der Vormundschaftsbehörde zur Abänderung resp. Aufhebung eines rechtskräftigen Eheschutzentscheides. Ist ein Gericht im Rahmen…
Art. 297, 307 ZGB, Art. 3 lit. a HKÜ: Die alleinige Obhut umfasst das Recht mit den Kindern, ohne behördliche Bewilligung, ins Ausland zu ziehen. Der alleinige Inhaber der Obhut ist unter Vorbehalt…
Der Eheschutz hat sich in das Gegenteil verwandelt: Er ist in der Regel kein Versuch zur Rettung der Ehe, sondern eine Vorbereitung der Scheidung. Umso wichtiger wird der Auftrag zur Vermittlung «in der ersten Stunde», damit die Uneinigkeit in der Familie nicht in völlige Entfremdung umschlägt. Das Eheschutzverfahren ist deshalb als summarisches…