Das Familienrecht bedarf einer Gesamtrevision. Gefragt ist ein Familienrecht, das die Vielfalt von Lebensformen zu integrieren vermag. Es knüpft nicht an den Status, sondern an das Bekenntnis zur Gemeinschaft und an gelebten Beziehungen an, nicht an die Form, sondern an die Funktion und den Inhalt. Zentraler Zweck des Familienrechts ist die…
Ein Überblick über die Rechtslage in Europa zeigt, dass bereits die meisten Staaten Rechte für gleichgeschlechtliche Paare vorsehen, die sich mehr und mehr in Richtung einer vollständigen Gleichstellung zur Ehe entwickeln. Grundsätzlich sieht der EGMR aber nach wie vor keine Diskriminierung darin, gleichgeschlechtlichen Paaren nicht den Weg zu…
In der Schweiz sollen nach einer Gesetzesinitiative alle gesetzlich geregelten Lebensgemeinschaften für alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht geöffnet werden. Daraus ergeben sich gewichtige Folgen für verschiedenste Rechtsbereiche. Der Beitrag wirft mögliche Fragen auf und beschäftigt sich zunächst mit der gesetzestechnischen Umsetzung…
Andrea Büchler/Rolf Vetterli, Ehe – Partnerschaft – Kinder. Eine Einführung in das Familienrecht der Schweiz, Helbing& Lichtenhahn Verlag, Basel 2007, ISBN 3-7190-2340-0, 200 Seiten, CHF 48.–
Mit der zunehmenden Verbreitung von neben der Ehe bestehender Lebensformen kommt die Frage auf, ob auch diese vom sozialversicherungsrechtlichen Schutz erfasst werden sollten. Voraussetzung dafür ist, dass sich die Beteiligten in einer beständigen Beziehung zueinander befinden und diese durch gegenseitige rechtliche Verpflichtungen qualifiziert…
Auch ein künftiges Familienrecht kann sich an den Leitprinzipien der französischen Revolution messen: Liberté – Egalité – Fraternité. Für das Familienrecht bedeutet dies, dass jede Person als selbständiges Individuum frei seine Lebensweise bestimmen können muss. Liberté: Es muss die Wahlfreiheit zwischen familiären Bindungen und ungebundenem…
Sollte das Zusammenleben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft die gleichen rechtlichen Konsequenzen haben wie das Eingehen einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft? In diesem Artikel wird diese Frage aus philosophischer Perspektive betrachtet. Ich argumentiere, dass eine rechtliche Regelung aller Lebensgemeinschaften die individuelle…
Noch immer werden die Leitentscheide des Bundesgerichts zum nachehelichen Unterhalt in der Lehre und der Praxis kontrovers diskutiert. Wenig Beachtung findet dabei die Frage, inwiefern sich nacheheliche Unterhaltsbeiträge auch bei nicht lebensprägenden Ehen begründen lassen. Dass in diesem Fall nicht der eheliche Standard auszugleichen ist, ist…