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Suchergebnis für Bundesgericht

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Aufsätze Nummer 4 2017 Alle löschen

Versagegründe bei internationalen Kindesentführungen: ein kritischer Blick auf die Praxis des Bundesgerichts

Das HKÜ, das HKsÜ, das ESÜ sowie das BG-KKE regeln die Rückführung von widerrechtlich in einen Vertragsstaat verbrachten Kindern in ihren Ursprungsstaat. Die drei Staatsverträge und das Bundesgesetz bestimmen auch, in welchen Fällen die Rückführung versagt werden kann. Dies ist der Fall, wenn sich ein Kind am neuen Ort eingelebt hat oder wenn es…

Der Betreuungsunterhalt im Rechtsvergleich: ein Blick auf die Entwicklung des Betreuungsunterhalts in der Schweiz, in Österreich und in Deutschland

Im Unterhaltsrecht kommt dem Betreuungsunterhalt in den Rechtsordnungen der Schweiz, Österreichs und Deutschlands eine besondere Rolle zu. Die rechtsethische Begründung des Betreuungsunterhalts hat sich in allen drei Ländern in den letzten 40 Jahren gewandelt; der Gedanke der nachehelichen Solidarität Aus der ZeitschriftFamPra.ch 4/2017 | [wordi…

Verfahrensrechtliche Streiflichter zu den Revisionen der elterlichen Sorge und des Kindesunterhaltsrechts

Die Revisionen des Sorgerechts per 1. Juli 2014 und des Unterhaltsrechts per 1. Januar 2017 stellen die Praxis vor neue verfahrensrechtliche Herausforderungen, die sich nicht im Übergangsrecht erschöpfen. Im Zusammenspiel beider Revisionen stellen sich insbesondere bei der «Kompetenzattraktion» (Art. 298b Abs. 3 ZGB, 298d Abs. 3 ZGB sowie Art…

Mariage, partenariat enregistré, concubinage: évolutions récentes en matière de conclusion et validité

Die Diversifizierung der Lebensweisen, beeinflusst von einer individualistischen Entschlossenheit, betont die Bedeutung der Grundrechte bereits im Anfangsstadium des Abschlusses der Partnerschaft. Diese Rechte haben so zu einer Privatisierung des Familienrechts und durch die Lockerung des staatlichen und familiären Eingriffs zu einer…

Mitarbeiterbeteiligungen in der güterrechtlichen Auseinandersetzung

Aufgrund der vielfältigen Ausgestaltungsmöglichkeiten lassen sich nur schwer allgemeingültige Regeln für den Umgang mit Mitarbeiterbeteiligungen in der güterrechtlichen Auseinandersetzung aufstellen. Vielmehr sind immer die konkreten Umstände des Einzelfalles zu würdigen. Es empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen, wie es vom Gesetz vorgesehen…
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