Im Rahmen des neuen Kindesunterhaltsrechts ist die Zahlung eines finanziellen Ausgleichs an den betreuenden Elternteil vorgesehen. Zugleich ist eine Abwendung von der bis anhin üblichen «10/16-Regel» zur Zumutbarkeit der Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit wahrscheinlich. Somit wird neu die Frage zu klären sein, ab wann und in welchem Umfang…
Die kommenden Monate werden zeigen, wie die Gerichte und KESB den Betreuungsunterhalt umsetzen werden. Berechnungsmodelle wie auch Berechnungsansätze liegen vor. Sie unterscheiden sich – soweit aufgrund des bis heute Publizierten ersichtlich – in Einzelheiten, so der Frage, ob die relevante Lebenshaltung konkret oder objektiviert festzulegen sei,…
Art. 296 Abs. 2, 301a Abs. 1 ZGB: Voraussetzungen für die alternierende Obhut. Die gemeinsame elterliche Sorge und die darin enthaltene Befugnis, den Aufenthaltsort des Kindes zu bestimmen, ist nicht…
Art. 276, 285 ZGB: Berechnung des Kindesunterhalts nach neuem Recht bei alternierender Betreuung. Bei der Beurteilung des Betreuungsbedarfs eines Kindes ist grundsätzlich von der Schulstufen-Regel…
Das Gesetz gibt keine Kriterien für die Berechnung des Betreuungsunterhalts an. Aufgrund der grossen Anzahl von Fällen ist es notwendig, eine Vorgehensweise zu wählen, die mit einem verhältnismässigen Aufwand in vielen Fällen zu angemessenen und praktikablen Ergebnissen führt. Dabei ist für die Bemessung des Betreuungsunterhalts von…
Art. 276 ff. ZGB: Kindesunterhalt nach neuem Recht. In Anwendung einer pauschalisierten Betrachtungsweise wird für durchschnittliche Verhältnisse grundsätzlich von einem Betrag von Fr. 2800.– pro…
FamPra.ch Nummer 4/2017, 1. November 2017, S. 1161
Die Kinderbetreuung soll unter den getrennten Eltern im Sinne der Kontinuität grundsätzlich nach dem bisher gelebten Modell weitergeführt werden. Massgebend ist stets das Kindeswohl. Die zumutbare Eigenerwerbskapazität neben Kinderbetreuung beurteilt sich nach dem Schulstufenmodell. Soweit ein Elternteil in Fortsetzung des bisher gelebten…
Art. 426, 439, 450 ff. ZGB: Sachverständigengutachten. Auch im Beschwerdeverfahren gegen eine ärztliche fürsorgerische Unterbringung ist ein Sachverständigengutachten zwingend erforderlich.
Art. 276, 285 ZGB, Art. 301a, 317 Abs. 1 ZPO: Berechnung des Kindesunterhalts nach neuem Recht, Übergangsrecht. Bei der Berechnung des Betreuungsunterhalts ist die Betreuungsquotenmethode gegenüber dem…
Seit dem 1. Juli 2014 regelt Art. 301a ZGB, auch bekannt als der «Zügelartikel», die Situation von Umzügen in getrennt lebenden Familien, insbesondere den Wechsel des Aufenthaltsortes von minderjährigen Kindern. Der vorliegende Beitrag geht in einem ersten Teil allgemein auf diese Bestimmung ein und stellt die bisherige Praxis dazu vor. In einem…