Art. 137 ZGB: Die gründliche Abklärung der elterlichen Erziehungseignung geht dem Beschleunigungsgebot vor. Eine vorläufige mündliche Stellungnahme des Gutachters stellt keine taugliche Grundlage…
FamPra.ch Nummer 4/2009, 1. Dezember 2009, S. 1070
Der Eheschutz hat sich in das Gegenteil verwandelt: Er ist in der Regel kein Versuch zur Rettung der Ehe, sondern eine Vorbereitung der Scheidung. Umso wichtiger wird der Auftrag zur Vermittlung «in der ersten Stunde», damit die Uneinigkeit in der Familie nicht in völlige Entfremdung umschlägt. Das Eheschutzverfahren ist deshalb als summarisches…
Art. 3, 13 Abs. 1 lit. a Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HEntfÜ): Widersetzen des Kindes. Das Widersetzen muss mit nachvollziehbaren…
Die geltende Regelung des Kindes- und Erwachsenenschutzverfahrens zeichnet sich aus durch eine starke Rechtszersplitterung. Die damit verbundenen Nachteile lassen sich mit einer bundesrechtlichen Regelung überwinden. Die verfassungsrechtliche Grundlage für ein Bundesgesetz über das Kindes- und Erwachsenenschutzverfahren liegt vor. Der Aufsatz…
Das HKÜ, das HKsÜ, das ESÜ sowie das BG-KKE regeln die Rückführung von widerrechtlich in einen Vertragsstaat verbrachten Kindern in ihren Ursprungsstaat. Die drei Staatsverträge und das Bundesgesetz bestimmen auch, in welchen Fällen die Rückführung versagt werden kann. Dies ist der Fall, wenn sich ein Kind am neuen Ort eingelebt hat oder wenn es…
Im Bereich internationaler Kindesentführung durch einen Elternteil leisten das Haager Kindesentführungs- und das Europäische Sorgerechtsübereinkommen wertvolle Dienste zur Rückführung der Kinder. Zur Behebung einiger Schwächen dieser Abkommen wurde der Vorentwurf/Entwurf eines Bundesgesetzes über internationale Kindesentführung ausgearbeitet…
Stichwörter: Scheidung und Abänderung im internationalen Kontext, schweizerisches IPR, Lugano-Übereinkommen und Haager Übereinkommen zum Familienrecht, internationale Kindesentführung.