Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht – ein Eingriffsrecht – ist wie das bisherige Vormundschaftsrecht rechtstheoretisch dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Nach Lehre und Rechtsprechung gilt es aber als formelles Bundeszivilrecht. Der Versuch, mit der Revision des ZGB gleichzeitig das Verfahren bundesrechtlich zu regeln, scheiterte. Auf…
Art. 310, 314 Ziff. 1 ZGB: Information über die Aussagen der Kinder, Voraussetzungen für den Obhutsentzug. Stellt das Gericht bei seinem Entscheid nicht auf die Aussagen der Kinder ab, ist es zulässig…
Das Kind hat einen materiell eigenständigen Anspruch auf persönlichen Verkehr zu Dritten, der mit einem ausdrücklich normierten Antragsrecht des Kindes explizit zu normieren ist. Unabhängig vom jeweiligen rechtlichen Status, ist dem Kind der Erhalt seiner affektiven Beziehungen durch persönlichen Verkehr dann zu ermöglichen, wenn das Familienwohl…