Art. 301a Abs. 2 lit. b, 307 Abs. 3 ZGB: Keine Sanktion bei Missachtung der Gebote von Art. 301a Abs. 2 ZGB. 301a Abs. 2 ZGB gibt unabhängig vom Zeitpunkt, in dem der Aufenthaltsort der Kinder verlegt…
Art. 276 Abs. 2 ZGB, Art. 285 Abs. 2 ZGB, Art. 301a ZPO: Berechnung des Kindesunterhalts. Für den Betreuungsunterhalt wird im Kanton St. Gallen in Anwendung einer pauschalierten Betrachtungsweise…
Art. 176, 301a Abs. 2 lit. b und Abs. 5 ZGB: Grundsätze beim Umzug eines Elternteils. Die gemeinsame elterliche Sorge darf die Eltern nicht de facto ihrer Niederlassungsfreiheit berauben, indem sie von…
FamPra.ch Nummer 4/2018, 16. November 2018, S. 1057
Im Familienrecht geht es immer wieder um bestimmte Verhaltensweisen. Im Vergleich zu Geldforderungen ist die Durchsetzung solcher Ansprüche sehr viel schwieriger. Zum Teil kann die Durchsetzung durch indirekten Zwang erreicht werden, weil bei der Festsetzung der Geldforderung ein bestimmtes Verhalten vorausgesetzt wird. Das ist aber nicht immer…
Art. 6 Ziff. 1 EMRK, Art. 310 Abs. 1 und 3 ZGB: Ausschluss der Öffentlichkeit vom Verfahren, Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts. Der aus Art. 6 Ziff. 1 EMRK fliessende Anspruch auf eine (publikums-…
FamPra.ch Nummer 4/2018, 16. November 2018, S. 1138
Die gemeinsame elterliche Sorge ist im schweizerischen Recht seit 1. Juli 2014 gesetzlich verankert. Die Gesetzesrevision fusst auf der Annahme, dass dem Wohl der minderjährigen Kinder am besten gedient ist, wenn die Eltern das Sorgerecht auch nach der Scheidung gemeinsam ausüben. Das Bundesgericht hat inzwischen umstrittene und für die Anwendung…
An der Siebten Spezialkommission der Haager Konferenz zum HKÜ und HKsÜ wurde mit fast 300 Teilnehmenden aus der ganzen Welt ein Strauss von Themen abgehandelt. Für die Praxis am bedeutsamsten sind die Vereinheitlichung des Formulars für Rückführungsgesuche, die Erarbeitung eines Praxisleit-Aus der ZeitschriftFamPra.ch 2/2018 | [wording:page…