Die Revisionen des Sorgerechts per 1. Juli 2014 und des Unterhaltsrechts per 1. Januar 2017 stellen die Praxis vor neue verfahrensrechtliche Herausforderungen, die sich nicht im Übergangsrecht erschöpfen. Im Zusammenspiel beider Revisionen stellen sich insbesondere bei der «Kompetenzattraktion» (Art. 298b Abs. 3 ZGB, 298d Abs. 3 ZGB sowie Art…
Art. 276 ZPO: Zuständigkeit für den Erlass vorsorglicher Massnahmen. Wird während der Redaktion der Entscheidbegründung beim Regionalgericht ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen (Abänderung…
Der Eheschutz hat sich in das Gegenteil verwandelt: Er ist in der Regel kein Versuch zur Rettung der Ehe, sondern eine Vorbereitung der Scheidung. Umso wichtiger wird der Auftrag zur Vermittlung «in der ersten Stunde», damit die Uneinigkeit in der Familie nicht in völlige Entfremdung umschlägt. Das Eheschutzverfahren ist deshalb als summarisches…
Art. 137 ZGB: Unterhalt im Präliminarverfahren. Nur bei der erstmaligen Festsetzung von vorsorglichem Unterhalt nach Rechtskraft der Scheidung bedarf es einer positiven Prognose im Unterhaltspunkt…
FamPra.ch Nummer 4/2010, 22. November 2010, S. 923
Mit der gestiegenen Lebenserwartung ist von einem neuen Lebensabschnitt mit neuen rechtlichen Anforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten auszugehen. Älteren Ehegatten, die zwar nicht mehr zusammen leben, sich aber aus unterschiedlichen Beweggründen nicht scheiden lassen möchten, steht die Möglichkeit offen, einvernehmlich eine Ehetrennung…
Art. 283 Abs. 1 ZPO: Anspruch auf ein Teilurteil im Scheidungspunkt vor Abschluss des Verfahrens über die Scheidungsnebenfolgen. Ein Teilentscheid im Scheidungspunkt ist möglich, wenn die Ehegatten…
FamPra.ch Nummer 4/2021, 4. November 2021, S. 1079
In den letzten Monaten hat das Bundesgericht mehrere Leitentscheide zum Unterhaltsrecht verfasst, die gravierende Auswirkungen auf die konkrete Berechnung von (nach)ehelichem Unterhalt und Kinderunterhalt haben. Die vorliegende Arbeit versucht, aus Sicht des erstinstanzlichen Gerichts einzelne Punkte zu beleuchten und auf die konkreten…
Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht – ein Eingriffsrecht – ist wie das bisherige Vormundschaftsrecht rechtstheoretisch dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Nach Lehre und Rechtsprechung gilt es aber als formelles Bundeszivilrecht. Der Versuch, mit der Revision des ZGB gleichzeitig das Verfahren bundesrechtlich zu regeln, scheiterte. Auf…