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Suchergebnis für weitere Kinderbelange

12 Dokumente gefunden

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2012

Das Verfahren vor der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht – ein Eingriffsrecht – ist wie das bisherige Vormundschaftsrecht rechtstheoretisch dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Nach Lehre und Rechtsprechung gilt es aber als formelles Bundeszivilrecht. Der Versuch, mit der Revision des ZGB gleichzeitig das Verfahren bundesrechtlich zu regeln, scheiterte. Auf…

Familiengerichte im Kanton Aargau als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden

Der Kanton Aargau errichtet als erster und einziger Kanton Familiengerichte, die für alle familienrechtlichen Angelegenheiten einschliesslich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig sind. Der Spruchkörper setzt sich zusammen aus einem vom Volk gewählten Gerichtspräsidenten oder einer Gerichtspräsidentin und zwei vom Regierungsrat gewählten…

Nr. 86 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 26. Juni 2012 i.S. X. gegen Z. - 5A_138/2012

Art. 133 Abs. 2 ZGB: Zuteilung der elterlichen Sorge, Kriterium der Bindungstoleranz, Kontinuitätsprinzip. Sind beide Eltern grundsätzlich Erziehungsfähig, kann die Bereitschaft eines Elternteils,…

Nr. 88 Bundesgericht, II. zivilrechtliche Abteilung, Entscheid vom 26. Juni 2012 i.S. X. gegen Y., Z. - 5A_168/2012

Art. 95 ZPO: Honorar des Kindesvertreters, Unzulässigkeit einer Pauschale ohne Berücksichtigung des angemessenen und effektiven Zeitaufwandes. Die gerichtliche Festsetzung der Entschädigung für…

Neue Formen des Miteinbezugs von psychiatrischen und psychologischen Sachverständigen in eherechtlichen Verfahren

Die Teilnahme von Sachverständigen ist in der Schweiz in familienrechtlichen Verfahren nicht üblich, was insofern erstaunt, als in anderen Rechtsgebieten (Strafrecht, Kindesschutz) die Gutachterinnen und Gutachter immer in die Verhandlungen eingeladen werden. Der Beizug wäre auf jeden Fall wünschenswert: Mit dem Beizug wird das Fachwissen…

Ergänzungsleistungen im Kontext von Trennung und Scheidung

Familienrechtliche Unterhaltsbeiträge haben Auswirkungen auf die Höhe der Ergänzungsleistungen. Umgekehrt dürfen familienrechtliche Unterhaltsbeiträge nicht unbesehen unter Berücksichtigung allfälliger EL-Berechtigung festgesetzt werden. Dabei erfolgt die Koordination von Kindesunterhaltsbeiträgen mit dem EL-Recht nach anderen Grundsätzen als…
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