Neben der unbefristeten Ehe kennt das iranische Recht die Ehe auf Zeit. Diese zweite Eheart führt zu einer ehelichen Lebensgemeinschaft für einen von den Eheleuten zu Beginn der Ehe festgelegten Zeitraum. Sie löst in bestimmtem Umfang persönliche und vermögensrechtliche Rechtsfolgen aus. Gleichwohl sie als Mittel zur Abmilderung der aus der…
Grundsätzlich darf das Kindesvermögen nicht angetastet werden, ausser wenn es sich um Zuwendungen gemäss Art. 320 Abs. 1 ZGB handelt. Die Anzehrung des übrigen Vermögens für die Bestreitung der…
FamPra.ch Nummer 4/2011, 28. November 2011, S. 998
Art. 134 ZGB: Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge (inkl. gemeinsamer Obhut). Die Zuteilung der elterlichen Sorge ist neu zu regeln, wenn eine wesentliche Veränderung der Umstände dies zum…
FamPra.ch Nummer 4/2011, 28. November 2011, S. 1022
Das von der Bundesverfassung und von den Menschenrechten garantierte Recht auf Ehe und Familie gilt nicht unbeschränkt. Das verfassungsmässige Freiheitsrecht kann unter den in Art. 36 BV festgehaltenen Bedingungen des Bestehens einer gesetzlichen Grundlage, des Vorhandenseins eines öffentlichen Interesses, der Berücksichtigung der…
Art. 273, 144 ZGB: Festlegung des Besuchsrechts, Anhörung des Kindes. Der persönliche Verkehr ist zwar als sog. Pflichtrecht ausgestaltet, dient aber in erster Linie dem Interesse des Kindes. Oberste…
FamPra.ch Nummer 3/2011, 14. September 2011, S. 740
Werden Kinder Zeugen von häuslicher Gewalt, ist ihr Wohl gefährdet. Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass das Miterleben von Gewalt in der Elternbeziehung Auswirkungen auf die psychische Gesundheit der betroffenen Kinder zeitigt. Dieser Problematik ist bei der Ausgestaltung von Besuchsrechten nach Trennung gewaltbelasteter Elternbeziehungen…
Die Regeln des ZGB zur Entstehung des Kindesverhältnisses gehen von der natürlichen Kindszeugung aus. Der Gesetzgeber hat sich für die Frage, wer die rechtlichen Eltern des Kindes sind, für ein Konzept entschieden, bei dem vorwiegend biologische, aber auch sozio-affektive Elemente ausschlaggebend sind. Übergeordnetes Prinzip bleibt dabei das Wohl…
Das Recht auf Ehe und Gründung einer Familie wird sowohl durch die Bundesverfassung als auch durch die internationalen Menschenrechte geschützt. Um dieses Grundrecht zu umreissen, beschäftigt sich der vorliegende Beitrag insbesondere mit Art. 14 BV, wobei in einem ersten Schritt ein historischer Ver-Aus der ZeitschriftFamPra.ch 2/2011 | [wording…
Art. 125, 129 ZGB: Festsetzung des nachehelichen Unterhalts nach lebensprägender Ehe, hypothetisches Einkommen. Treten während dem Getrenntleben und vor der Festsetzung des nachehelichen Unterhalts…
Art. 176 Abs. 3 ZGB: Obhutszuteilung im Rahmen des Eheschutzes. Bei der Zuteilung der Obhut über unmündige Kinder hat das Wohl des Kindes Vorrang vor weiteren Überlegungen. Sind beide Elternteile…