Art. 397a ff. ZGB: Fürsorgerische Freitheitsentziehung; Verhältnismässigkeit. Die fürsorgerische Freiheitsentziehung darf nur angeordnet werden, wenn dies verhältnismässig ist und mildere…
Art. 10 Abs. 2 und 7 BV, Art. 397a ZGB, Art. 50 Gesundheitsgesetz vom 7. April 2006 (GE): Verbot der Platzierung in einer Isolationszelle im Rahmen vormundschaftlicher Massnahmen. Bereits die in Art. 397a…
Eine fürsorgerische Unterbringung alleine aufgrund von Fremdgefährdung ist in Art. 426 ZGB nicht vorgesehen. Der Freiheitsentzug entbehrt deshalb einer innerstaatlichen gesetzlichen Grundlage und…
Art. 397a, 397e ZGB: Fürsorgerische Freiheitsentziehung. Das massgebende Bundesrecht kennt keine bedingte Entlassung, resp. Entlassung unter Auflagen aus der fürsorgerischen Freiheitsentziehung. Wird…
FamPra.ch Nummer 3/2011, 14. September 2011, S. 781
Art. 397a, 429a ZGB, Art. 5 Ziff. 5 EMRK: Fürsorgerische Freiheitsentziehung, aktuelles Rechtsschutzinteresse. Wird ein Betroffener im Rahmen der fürsorgerischen Freitheitsentziehung aus der Klinik…
FamPra.ch Nummer 4/2010, 22. November 2010, S. 958
Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die UNO-Konvention über die Rechte des Kindes (KRK) haben das Kindesschutzsystem in der Schweiz grundlegend geprägt. Dieser Beitrag bietet eine Analyse aus historischer Perspektive, indem er die Entwicklung des schweizerischen Rechts der Platzierung von Kindern zwischen dem Inkrafttreten des…
Art. 397d, 397f ZGB, Art. 13 OR: Keine Antrags- und Begründungspflicht für Eingaben im Rahmen der fürsorgerischen Freiheitsentziehung. Die bundesrechtlich vorgesehenen Formerfordernisse in Verfahren…
Art. 369 ZGB: Abgrenzung der Aufgaben des Beirates resp. Vormundes, Verhältnismässigkeit vormundschaftlicher Massnahmen. Die Aufgabe, sich um die persönlichen Angelegenheiten eines Mündels zu…
Art. 29 Abs. 2 BV, Art. 397e Ziff. 5 ZGB: Sachverständigengutachten, Anhörungsrechte einer psychisch kranken Person. Bei psychisch kranken Personen darf über einen Freiheitsentzug nur unter Beizug…
Art. 397a ZGB: Voraussetzungen für die Zurückbehaltung in einer Anstalt, Verbot des Therapiezwangs. Eine mündige oder entmündigte Person darf wegen Geisteskrankheit, Geistesschwäche, Trunksucht,…
: Das Zivilgesetzbuch regelt das Institut der Platzierung von Minderjährigen nicht umfassend und erwähnt den Begriff der Pflegeeltern lediglich beiläufig in den Artikeln 294 und 300 ZGB. Im Gegensatz dazu ist die unfreiwillige Platzierung Minderjähriger von im Gesetz klar geregelten Schutzmassnahmen, wie bspw. dem Entzug des Rechts auf Bestimmung…
Art. 47, 50, 217 StGB: Strafmass bei der Verletzung familiärer Unterhaltspflichten. Dem Gericht kommt bei der Bemessung des Strafmasses ein weites Ermessen zu. In erster Linie ist das Verschulden des…
Art. 450e Abs. 4 ZGB: Anhörung bei fürsorgerischer Unterbringung. Wird eine fürsorgerische Unterbringung angeordnet, muss die betroffene Person grundsätzlich auch im Beschwerdeverfahren zwingend…
FamPra.ch Nummer 4/2013, 11. November 2013, S. 1086
Der vorliegende Artikel zeigt einleitend auf, dass viele Grundsätze des neuen Erwachsenenschutzrechts die auf der Grundlage des Gesetzes von 1907 entwickelte Praxis weiterführen und konzentriert sich anschliessend auf die Ana-Aus der ZeitschriftFamPra.ch 4/2012 | S. 927–961Es folgt Seite №961⬆lyse der Bestimmungen…
Art. 397a Abs. 1 ZGB: Voraussetzungen für eine fürsorgerische Freiheitsentziehung nach Beendigung von Massnahmen des Jugendstrafrechts. Eine betroffene Person darf in einer Anstalt untergebracht…
Das von der Bundesverfassung und von den Menschenrechten garantierte Recht auf Ehe und Familie gilt nicht unbeschränkt. Das verfassungsmässige Freiheitsrecht kann unter den in Art. 36 BV festgehaltenen Bedingungen des Bestehens einer gesetzlichen Grundlage, des Vorhandenseins eines öffentlichen Interesses, der Berücksichtigung der…
Art. 256c Abs. 3 ZGB: Wiederherstellung der Frist zur Anfechtung der Vaterschaftsvermutung. Wichtige Gründe, die eine Wiederherstellung der Frist zur Anfechtung der Vaterschaftsvermutung…
FamPra.ch Nummer 4/2023, 21. November 2023, S. 1021