Das Familienrecht bedarf einer Gesamtrevision. Gefragt ist ein Familienrecht, das die Vielfalt von Lebensformen zu integrieren vermag. Es knüpft nicht an den Status, sondern an das Bekenntnis zur Gemeinschaft und an gelebten Beziehungen an, nicht an die Form, sondern an die Funktion und den Inhalt. Zentraler Zweck des Familienrechts ist die…
Art. 30, 267 ZGB: Wichtige Gründe für die Annahme des Namens der leiblichen Eltern nach Adoption. Das im schweizerischen Recht verankerte Prinzip der Volladoption schliesst nicht aus, dass unter…
Mit einem Praxisfall und unterschiedlichen Beispielen präsentiert dieser Aufsatz eine differenzierte Veranschaulichung der Umsetzung der neuen materiellen und verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Bezug auf den Vorsorgeausgleich im Rahmen eines Scheidungsverfahrens. Der Gesetzgeber hat den Parteien einen grossen Spielraum eingeräumt, auch der…
Der Begriff der Mehrelternschaft kann als die Situation definiert werden, in der der Elternstatus von mehr als zwei Personen beansprucht wird, was insbesondere dann der Fall sein kann, wenn die Geburt des Kindes auf eine private Samenspende zurückzuführen ist, und zwar im Rahmen eines Elternschaftsprojekts zwischen einem Frauenpaar und einem oder…
Art. 196 ff., 285 ZGB: Festlegung des Kindesunterhalts, Durchgriff, Güterrechtliche Auseinandersetzung betreffend eine Liegenschaft, Bewertung des Unternehmens. Besteht zwischen dem Unternehmen und dem…
FamPra.ch Nummer 4/2012, 7. November 2012, S. 1128