Art. 30, 267 Abs. 1, 270 Abs. 1 ZGB: Keine Namensänderung nach Erwachsenenadoption. Nach Erwachsenenadoptionen kommt dem Interesse an der Unveränderlichkeit des ursprünglichen Namens umso grösseres –…
Ingeborg Schwenzer in collaboration with Mariel Dimsey, Model Family Code. From a Global Perspective, Intersentia, Antwerpen 2007, ISBN 90-5095-590-8, xii + 256 pages, paperback, € 48
Art. 30 Abs. 1 ZGB: Voraussetzungen für die Namensänderung nach der Erwachsenenadoption. Nach der Erwachsenenadoption bringt bereits der Wunsch der adoptierten Person, den bisherigen…
Auch ein künftiges Familienrecht kann sich an den Leitprinzipien der französischen Revolution messen: Liberté – Egalité – Fraternité. Für das Familienrecht bedeutet dies, dass jede Person als selbständiges Individuum frei seine Lebensweise bestimmen können muss. Liberté: Es muss die Wahlfreiheit zwischen familiären Bindungen und ungebundenem…
Sollte das Zusammenleben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft die gleichen rechtlichen Konsequenzen haben wie das Eingehen einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft? In diesem Artikel wird diese Frage aus philosophischer Perspektive betrachtet. Ich argumentiere, dass eine rechtliche Regelung aller Lebensgemeinschaften die individuelle…
Private Haushalte in der Schweiz nehmen bedeutende Kosten auf sich, wenn sie Kinder grossziehen, dies einerseits in Form von Geld und andererseits in Form von Zeit. Der vorliegende Betrag untersucht die Höhe der mit Kindern verbundenen Konsum- und Zeitkosten in Paarhaushalten und bei Alleinerziehenden.
Die Regelung der gesetzlichen Voraussetzungen der im Jahre 2000 eingeführten gemeinsamen elterlichen Sorge nach Scheidung steht in der Kritik. Aktuell sind Bestrebungen im Gange, welche auf die Einführung dieses Rechtsinstituts als Regelfall abzielen. Der vorliegende Beitrag enthält einen Vergleich zur Rechtslage in anderen europäischen…