In den meisten westlichen Industrieländern nimmt die Anzahl nichtehelicher Lebensgemeinschaften seit den 1970er Jahren stetig zu. Die wachsende Bedeutung dieser Lebensform führte besonders in verschiedenen Ländern des angloamerikanischen Rechtsraums dazu, dass – anders als in der Schweiz – auch für diese Form des Zusammenlebens in gewissen…
Art. 7 Abs. 2 lit. o Zivilstandsverordnung, Art. 14 BV, Art. 12 EMRK: Konversion einer gleichgeschlechtlichen Ehe in eine eingetragene Partnerschaft. Ändert ein Ehegatte während der Ehe sein…
Der Bezug einer Freizügigkeitsleistung kann bis zur Vollendung des 69./70. Altersjahres aufgeschoben werden. Wenn die wesentlichen Vermögenswerte in einer Freizügigkeitsleistung gebunden sind, gehen die Nachkommen beim Tod der versicherten Person leer aus. Dies erscheint dann nicht als gerechtfertigt, wenn diese Vermögenswerte vorehelich…
Zum Vermögensrecht der eingetragenen Lebenspartner gibt es bisher keine einschlägigen Gerichtsentscheidungen. Nach wie vor offen ist deshalb unter anderem, ob sich die rundum anerkannte Freiheit der Lebenspartner in der Regelung ihrer vermögensrechtlichen Belange (Art. 25 PartG) innerhalb eines der Güterstände des Eherechts vollzieht oder ob…
In der Schweiz sollen nach einer Gesetzesinitiative alle gesetzlich geregelten Lebensgemeinschaften für alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht geöffnet werden. Daraus ergeben sich gewichtige Folgen für verschiedenste Rechtsbereiche. Der Beitrag wirft mögliche Fragen auf und beschäftigt sich zunächst mit der gesetzestechnischen Umsetzung…
Mitarbeiteroptionen als Recht, in Zukunft nach einem vom Arbeitgeber erstellten Plan Aktien (regelmässig zu einem Vorzugspreis) zu beziehen, kommen in verschiedenen Ausgestaltungen vor. Im Rahmen güterrechtlicher Auseinandersetzungen kann die Differenz zwischen dem Bezugspreis und dem Marktwert der Beteiligung grundsätzlich Teil der Errungenschaft…
Aufgrund der vielfältigen Ausgestaltungsmöglichkeiten lassen sich nur schwer allgemeingültige Regeln für den Umgang mit Mitarbeiterbeteiligungen in der güterrechtlichen Auseinandersetzung aufstellen. Vielmehr sind immer die konkreten Umstände des Einzelfalles zu würdigen. Es empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen, wie es vom Gesetz vorgesehen…
Nach Einführung des neuen Scheidungsrechts sind das nacheheliche Ehegattenunterhaltsrecht und der clean break-Grundsatz in der Theorie häufig kommentiert worden, die Entwicklung der erstinstanzlichen Praxis jedoch blieb weitgehend unerforscht. Die vorliegende Rechtstatsachenforschung stellt die Ergebnisse der praktischen Anwendung des Art. 125 ZGB