Art. 125 ZGB: Unterhaltsberechnung bei lebensprägender Ehe. Der Berechnungsmodus der hälftigen Überschussteilung wird bei durchschnittlichen Einkommensverhältnissen üblicherweise für den…
Art. 125 ZGB: Begriff der lebensprägenden Ehe. Unabhängig von der Ehedauer kann eine lebensprägende Ehe auch dann vorliegen, wenn daraus Kinder hervorgegangen sind, lässt doch die Kinderbetreuung…
Der vorliegende Beitrag hat den nachehelichen Vorsorgeunterhalt zum Gegenstand, der zwar in der Literatur zum nachehelichen Unterhalt ausführlich dargestellt wird, jedoch in der Praxis von Richterinnen und Richtern sowie von Anwältinnen und Anwälten regelmässig nur unzureichend beachtet wird. Untersucht wird zunächst der Begriff «angemessene…
Art. 125 ZGB: Berücksichtigung des Lehrlingslohns mündiger Kinder als Einkommen des unterhaltsberechtigten Elternteils; Eigenversorgungskapazität. Im Rahmen der Bedarfsberechnung des…
Art. 125, 285 ZGB: Berechnungsmethoden des nachehelichen Unterhalts und des Kindesunterhalts. Für den nachehelichen Unterhalt ist eine hälftige Teilung des Überschusses in der Regel unpassend. Würde das…
Art. 125 ZGB: Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit, Zumutbarkeit. Zu den Kriterien, nach denen die Zumutbarkeit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit beurteilt wird, gehören die Ehedauer, die…
Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB: Ehegattenunterhalt in extrem günstiger Situation. Ist die Einkommenssituation extrem günstig, so soll der Ehegattenunterhalt den gesamten noch irgendwie billigenswerten…
Art. 125 ZGB: Rangfolge mehrerer Unterhaltsansprüche. Wie wirkt sich die Gründung einer neuen Familie auf den Unterhaltsanspruch der geschiedenen Ehefrau aus?
Art. 125 ZGB: Unterhaltsberechnung nach lebensprägender Ehe, Anrechnung eines hypothetischen Einkommens, Berücksichtigung von Steuern im Grundbedarf. Nach der Auflösung einer lebensprägenden Ehe…
Stichwörter: Ehegattenunterhalt, Eigenverantwortung nach der Scheidung, angemessene Erwerbstätigkeit, Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts, eheliche Lebensverhältnisse, ehebedingte…