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Suchergebnis für Selbstbestimmung

24 Dokumente gefunden

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Nummer 4

Conflits d'intérêts en matière de protection de l'adulte

Da das neue Erwachsenenschutzrecht die Solidarität in der Familie und die Selbstständigkeit der Personen, namentlich mit der eigenen Vorsorge (der Vorsorgeauftrag und die Patientenverfügung) und den Massnahmen von Gesetzes wegen (die Vertretung durch den Ehegatten oder die/den eingetragene(n) PartnerIn und die Vertretung bei medizinischen…

Les curatelles du nouveau droit de la protection de l'adulte : quelques notions/dispositions-pièges pour la pratique

Der vorliegende Artikel zeigt einleitend auf, dass viele Grundsätze des neuen Erwachsenenschutzrechts die auf der Grundlage des Gesetzes von 1907 entwickelte Praxis weiterführen und konzentriert sich anschliessend auf die Ana-Aus der ZeitschriftFamPra.ch 4/2012 | S. 927–961Es folgt Seite №961⬆lyse der Bestimmungen…

Die Verwandtenunterstützungspflicht im schweizerischen Recht oder: Der «verlorene Sohn» im Spannungsfeld zwischen Fiskalinteresse und Privatinteresse

Das Institut der Verwandtenunterstützung gemäss Art. 328 f. ZGB beruht auf der Vorstellung, dass jeder Mensch einem sippenartigen Familienverband angehört, der eine solidarische Gemeinschaft bildet. In die heutige Zeit mit Kleinfamilien, Patchworkfamilien etc. passt es im Grunde nicht mehr. Zudem ist die Verwandtenunterstützungspflicht aus…

Bewegungseinschränkende Massnahmen

Art. 383 ff. ZGB setzen für die Anordnung von bewegungsfreiheitsbeschränkenden Massnahmen für urteilsunfähige Personen in Pflegeeinrichtungen starke Grenzen und fordern detaillierte Dokumentation und Information. Dennoch werden in vielen Schweizer Pflegeeinrichtungen diese und die in Art. 377 ZGB geregelte medikamentösen freiheitsbeschränkenden…

Kein gemeinsamer Name mehr?

Am 1. Januar 2013 trat in der Schweiz die lange geforderte Revision des Namensrechts in Kraft, die die Gleichstellung der Geschlechter in der Namenswahl gewährleisten soll. Das neue Prinzip der Unveränderbarkeit des Namens von Braut und Bräutigam tritt in Art. 160 Abs. 1 ZGB an die Stelle der Tradition des männlichen Familiennamens. Zugleich…
FamPra.ch Nummer 4/2018, 16. November 2018, S. 959

Moraldilemmata in der Tätigkeit von Familienrichtern: Kindeswohl zwischen Recht und Psychologie

Im Streben, dem Kindeswohl gerecht zu werden, können Familienrichter und Familienrichterinnen mit einer spezifischen Entscheidungssituation, dem Moraldilemma, konfrontiert sein. Dies geschieht, da das Kindeswohl als eine Leitlinie des Familienrechts verschiedene Kindeswohlkriterien umfasst, wobei in bestimmten Situationen nur eines auf Kosten des…
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