Die Bestimmungen der neuen ZPO übernehmen im Bereich des Scheidungsverfahrens hauptsächlich die diesbezüglichen Vorgaben, welche vorher im materiellen Recht geregelt waren. Die Neuerungen sind geringfügig. Als wichtigste Veränderungen ist die erweiterte Entscheidkompetenz des Scheidungsgerichts im Bereich der beruflichen Vorsorge sowie der…
Art. 137, 176 ZGB, Art. 10 IPRG: Verhältnis von Eheschutzmassnahmen und vorsorglichen Massnahmen bei einem im Ausland anhängig gemachten Scheidungsverfahren, vorsorgliche Massnahmen zu Vermeidung von…
FamPra.ch Nummer 4/2010, 22. November 2010, S. 919
Der Eheschutz hat sich in das Gegenteil verwandelt: Er ist in der Regel kein Versuch zur Rettung der Ehe, sondern eine Vorbereitung der Scheidung. Umso wichtiger wird der Auftrag zur Vermittlung «in der ersten Stunde», damit die Uneinigkeit in der Familie nicht in völlige Entfremdung umschlägt. Das Eheschutzverfahren ist deshalb als summarisches…