Güterrechtliche Rechtsbegehren sind derart bestimmt zu formulieren, dass sie im Falle der Gutheissung der Klage zum Entscheiddispositiv erhoben werden können. Soweit sie auf eine Geldzahlung lauten, sind sie zu beziffern. Von diesen Grundsätzen kann lediglich dann teilweise abgewichen werden, wenn die Aufhebung einer mehrfachen…
Rechtsbegehren sind grundsätzlich so detailliert abzufassen, dass sie am Ende des Verfahrens zum Urteil erhoben werden können. Obwohl zu Beginn eines Scheidungsverfahrens in vielfacher Hinsicht Ungewissheiten bestehen, ist ein Rechtsbegehren so bestimmt wie möglich zu formulieren. Dieser Grundsatz ist aber durch die Offizialmaxime, die…
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Frage, in welcher Form Rechtsbegehren nach der Schweizerischen Zivilprozessordnung gestellt werden müssen. Dabei werden insbesondere die Fragen beantwortet, in welcher Art und in welchem Umfang bereits zu Verfahrensbeginn Begehren zur Regelung der Scheidungsfolgen gestellt werden müssen, aus welchen…
Art. 311 ZPO: Berufungsanträge. Die Berufungseingabe muss Anträge enthalten. Im Falle von Geldforderungen sind die Anträge zu beziffern. Anträge sind im Lichte der Berufungsbegründung auszulegen.
Der vorliegende Aufsatz beleuchtet den Übergang zum revidierten Kindesunterhaltsrecht (Betreuungsunterhalt) und widmet sich unter anderem folgenden Fragen: Was gilt in Verfahren, die beim Inkrafttreten der Bestimmungen über den Betreuungsunterhalt am 1. Januar 2017 rechtshängig sind? Was gilt für bestehende Unterhaltstitel? Ausserdem wird auf die…
Art. 286 Abs. 2 ZGB: Abänderung des Kindesunterhalts, Bestimmtheit des Rechtsbegehrens, Gleichbehandlung der Geschwister, Bemessung der Lebenskosten im Ausland. Ein Rechtsbegehren muss so bestimmt…
Art. 176 ff. ZGB, 58 Abs. 1 ZPO: Tragweite des Dispositionsgrundsatzes im Eheschutzverfahren. Für den Unterhaltsanspruch des Ehegatten gilt im Eheschutzverfahren der Dispositionsgrundsatz. Das…