Art. 13 Abs. 2 Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HEntfÜ): Keine systematische Kindesanhörung im Rückführungsverfahren. Im…
Art. 5, 7 HKsÜ: Wechsel der internationalen Zuständigkeit zufolge Wegzug des Kindes. Zieht das Kind mit dem hauptbetreuenden Elternteil ins Ausland, ist von einem sofortigen Wechsel des gewöhnlichen…
Art. 2, 7 Abs. 2 lit. b und h HKÜ: Zulässigkeit der Hinterlegung des Reisepasses nach Abschluss des materiellen Rückführungsverfahrens bis zum Vollzug der Rückführung. Die Hinterlegung des…
FamPra.ch Nummer 4/2009, 1. Dezember 2009, S. 1096
Das HKÜ, das HKsÜ, das ESÜ sowie das BG-KKE regeln die Rückführung von widerrechtlich in einen Vertragsstaat verbrachten Kindern in ihren Ursprungsstaat. Die drei Staatsverträge und das Bundesgesetz bestimmen auch, in welchen Fällen die Rückführung versagt werden kann. Dies ist der Fall, wenn sich ein Kind am neuen Ort eingelebt hat oder wenn es…
Art. 3, 13, 20 HKÜ, Art. 8 EMRK: Internationale Kindesentführung, Kein Vorliegen von Ausschlussgründen für die Rückführung. Der Anwendungsbereich von Art. 20 HKÜ ist auf Ausnahmesituationen…
An der Siebten Spezialkommission der Haager Konferenz zum HKÜ und HKsÜ wurde mit fast 300 Teilnehmenden aus der ganzen Welt ein Strauss von Themen abgehandelt. Für die Praxis am bedeutsamsten sind die Vereinheitlichung des Formulars für Rückführungsgesuche, die Erarbeitung eines Praxisleit-Aus der ZeitschriftFamPra.ch 2/2018 | [wording:page…
Der Beitrag vermittelt einen Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen des neuen Bundesgesetzes über internationale Kindesenführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Erwachsenen, das voraussichtlich in den nächsten Monaten in Kraft treten wird. Dargelegt werden insbesondere die Neuerungen, die das Recht des Kindes- und…
Die Rolle der Kindsvertretung ist in der Praxis teilweise noch immer unklar, was zu Missverständnissen, Irritationen sowie enttäuschten Erwartungen seitens der Beteiligten führen kann. Mitursächlich für die Unklarheit ist der Umstand, dass Lehre und Rechtsprechung sich diesbezüglich in grundlegenden Aspekten uneinig sind, was zu Konfusionen…