Die gemeinsame elterliche Sorge ist im schweizerischen Recht seit 1. Juli 2014 gesetzlich verankert. Die Gesetzesrevision fusst auf der Annahme, dass dem Wohl der minderjährigen Kinder am besten gedient ist, wenn die Eltern das Sorgerecht auch nach der Scheidung gemeinsam ausüben. Das Bundesgericht hat inzwischen umstrittene und für die Anwendung…
Trennungen und Scheidungen gehen mit der Reorganisation des Familienlebens einher, womit unter anderem der persönliche Verkehr zu regeln ist. Der urteilenden Behörde kommt bei der Regelung des Kontaktrechts, welche sich am konkreten Einzelfall zu orientieren hat, ein grosser Ermessensspielraum zu. Es ist bereits bei der Festsetzung des…
Art. 274a Abs. 1 ZGB: Kontaktrecht der Grosseltern. Der persönliche Verkehr zwischen Dritten und dem Kind leitet seine Rechtfertigung einzig aus dem Interesse des Kindes her, unter Ausschluss der…
FamPra.ch Nummer 4/2018, 16. November 2018, S. 1051
Bei Kindesrückführungen ist vor allem der Vollzug ohne Begleitung durch den Entführer kritisch. Das Kindeswohl muss in solchen Fällen von Amtes wegen geprüft werden, insbesondere die Umstände der Unterbringung im Herkunftsstaat. Tragische Fälle der Wegweisung von kleinen oder jüngeren Kinder ohne Begleitung durch den hauptsächlich betreuenden…
Art. 176, 298 ZGB: Alternierende Obhut, Aufteilung der Betreuungsanteile. Sind die Voraussetzungen für eine alternierende Obhut grundsätzlich gegeben, haben beide Eltern gleichermassen Anspruch darauf,…
Das neue Kindesunterhaltsrecht ist seit über einem Jahr in Kraft. Noch immer werden in der Praxis diverse Fragen kontrovers diskutiert. Ausgehend von der Frage nach der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers und mit Blick auf die bisherige Gerichtspraxis wird im vorliegenden Beitrag zunächst der Frage nachgegangen, was unter dem Begriff der …
Art. 273 ff. ZGB, Art. 342 ZPO: Vollstreckung eines bedingten Besuchsrechts. Gerade im Streit um die Vollstreckung des persönlichen Verkehrs zwischen Eltern und Kindern kann sich der…
Art. 134 Abs. 2, 286 Abs. 2, 276, 285 ZGB: Verschweigen einer Schwangerschaft nicht rechtsmissbräuchlich, Ausnahme von der 10/16-Regel (altrechtlicher Entscheid). Das Verschweigen einer Schwangerschaft …
FamPra.ch Nummer 4/2018, 16. November 2018, S. 1101