Die kommenden Monate werden zeigen, wie die Gerichte und KESB den Betreuungsunterhalt umsetzen werden. Berechnungsmodelle wie auch Berechnungsansätze liegen vor. Sie unterscheiden sich – soweit aufgrund des bis heute Publizierten ersichtlich – in Einzelheiten, so der Frage, ob die relevante Lebenshaltung konkret oder objektiviert festzulegen sei,…
Die Kinderbetreuung soll unter den getrennten Eltern im Sinne der Kontinuität grundsätzlich nach dem bisher gelebten Modell weitergeführt werden. Massgebend ist stets das Kindeswohl. Die zumutbare Eigenerwerbskapazität neben Kinderbetreuung beurteilt sich nach dem Schulstufenmodell. Soweit ein Elternteil in Fortsetzung des bisher gelebten…
Das Gesetz gibt keine Kriterien für die Berechnung des Betreuungsunterhalts an. Aufgrund der grossen Anzahl von Fällen ist es notwendig, eine Vorgehensweise zu wählen, die mit einem verhältnismässigen Aufwand in vielen Fällen zu angemessenen und praktikablen Ergebnissen führt. Dabei ist für die Bemessung des Betreuungsunterhalts von…
Die grossen Revisionen der elterlichen Sorge und des Kindesunterhaltsrechts haben auch weitreichende prozessuale Konsequenzen. Der Betreuungsunterhalt etwa stellt die Zulässigkeit der elterlichen Prozessführungsbefugnis im Kindesunterhaltsprozess wegen Eigeninteressen des betreuenden Elternteils in Frage. Gleichzeitig führt er dazu, dass beide…
Art. 276 ff. ZGB: Kindesunterhalt nach neuem Recht. In Anwendung einer pauschalisierten Betrachtungsweise wird für durchschnittliche Verhältnisse grundsätzlich von einem Betrag von Fr. 2800.– pro…
FamPra.ch Nummer 4/2017, 1. November 2017, S. 1161
Art. 285, 289 Abs. 2 ZGB: Passivlegitimation des bevorschussenden Gemeinwesens im Herabsetzungsverfahren. Gegenstand der Legalzession nach Art. 289 Abs. 2 ZGB sind nicht nur bereits bevorschusste, sondern…
Art. 276, 285 ZGB, Art. 301a, 317 Abs. 1 ZPO: Berechnung des Kindesunterhalts nach neuem Recht, Übergangsrecht. Bei der Berechnung des Betreuungsunterhalts ist die Betreuungsquotenmethode gegenüber dem…