Das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht – ein Eingriffsrecht – ist wie das bisherige Vormundschaftsrecht rechtstheoretisch dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Nach Lehre und Rechtsprechung gilt es aber als formelles Bundeszivilrecht. Der Versuch, mit der Revision des ZGB gleichzeitig das Verfahren bundesrechtlich zu regeln, scheiterte. Auf…
Art. 311 ZGB: Entzug bzw. teilweiser Entzug der elterlichen Sorge. Die Mitgliedschaft des Kindsvaters bei der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas, welche ihm gestützt auf seine Religionsfreiheit…