Der Artikel geht von der gegenwärtigen Situation der familienrechtlichen Begutachtung in der Schweiz aus, in der von den Gerichten entscheidungsorientierte Gutachten angefordert werden, gültige und verbindliche Standards jedoch fehlen. Es werden zwei Veröffentlichungen vorgestellt, die auf verschiedenen theoretischen Grundlagen beruhen …
Das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht verpflichtet die Behörde, den entscheidrelevanten Sachverhalt von Amtes wegen umfassend abzuklären. Mit welchen Beweismitteln dies geschieht, ist grundsätzlich von der Behörde nach pflichtgemässem Ermessen zu entscheiden. Allerdings erachten es die bundesgerichtliche Rechtsprechung und die herrschende Lehre…
Gutachterinnen und Gutachter im Bereich des Familienrechts in der Schweiz können bis anhin nicht auf vorgegebene Standards, Normen oder Richtlinien zurückgreifen. Die Sachverständigen agieren hier gemäss ihrer individuellen Ausbildung und ihren persönlichen Fähigkeiten. Dementsprechend sind die Expertisen von unterschiedlicher fachlicher Qualität…
Die Teilnahme von Sachverständigen ist in der Schweiz in familienrechtlichen Verfahren nicht üblich, was insofern erstaunt, als in anderen Rechtsgebieten (Strafrecht, Kindesschutz) die Gutachterinnen und Gutachter immer in die Verhandlungen eingeladen werden. Der Beizug wäre auf jeden Fall wünschenswert: Mit dem Beizug wird das Fachwissen…
Bei der güterrechtlichen Auseinandersetzung sind die Vermögensobjekte zum Verkehrswert einzusetzen. Lehre und Rechtsprechung definieren den Verkehrswert als jenen in Geld ausgedrückten Wert, der bei einer Veräusserung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum güterrechtlich massgeblichen Zeitpunkt unter normalen Verhältnissen als Preis erzielt werden…
Art. 426 Abs. 1, Art. 431 und 450e Abs. 3 ZGB: Fürsorgerische Unterbringung, Gutachten der sachverständigen Person. Zum Inhalt des Gutachtens bei Anordnung der fürsorgerischen Unterbringung und deren…
Art. 296 Abs. 1 ZPO, Art. 296 ff. ZGB: Obhutszuteilung, Aktualität eines Gutachtens über Kinderbelange. Einem Gutachten, das ca. 3 Jahre vor einem Entscheid über die Regelung der Obhut erstellt…
Art. 426, 439, 450 ff. ZGB: Sachverständigengutachten. Auch im Beschwerdeverfahren gegen eine ärztliche fürsorgerische Unterbringung ist ein Sachverständigengutachten zwingend erforderlich.
Art. 298 ZGB: Alternierende Obhut, interventionsorientiertes Gutachten. Unabhängig davon, ob sich die Eltern auf eine alternierende Obhut geeinigt haben, muss das mit dieser Frage befasste Gericht…