Aus der ZeitschriftFamPra.ch 4/2007 | S. 725–751Es folgt Seite №751⬆ Die zwangsweise Verheiratung ist eine Menschenrechtsverletzung, die auch in Europa begangen wird. Der Beitrag widmet sich zunächst der Definition, dem soziokulturellen Kontext, den Erscheinungsformen und der Verbreitung der Praxis erzwungener…
Durch Gewalt, Drohungen oder sonstige Beeinträchtigungen der Handlungsfreiheit erzwungene Verheiratungen sind bereits nach geltendem Recht als Nötigung strafbar. Zusätzlich können, je nach den Umständen des Einzelfalls, auch noch andere Straftatbestände erfüllt sein. Die Einführung eines Sonderstraftatbestands «Zwangsheirat» ist weder notwendig,…
Art. 33 DBG: Zulässigkeit des Steuerabzugs für Kinderalimente, wenn die Eltern in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft zusammenwohnen. Der unterhaltspflichtige Elternteil darf geleistete…
Ingeborg Schwenzer in collaboration with Mariel Dimsey, Model Family Code. From a Global Perspective, Intersentia, Antwerpen 2007, ISBN 90-5095-590-8, xii + 256 pages, paperback, € 48
Art. 123 Abs. 2 ZGB: Keine Verweigerung der Teilung von Vorsorgeguthaben aufgrund von ehewidrigem Verhalten. Grundsätzlich haben Ehegatten einen voraussetzungslosen Anspruch auf je die Hälfte der…
Stichwörter: Scheidung und Abänderung im internationalen Kontext, schweizerisches IPR, Lugano-Übereinkommen und Haager Übereinkommen zum Familienrecht, internationale Kindesentführung.
Art. 273 Abs. 1 ZGB: Vollzug des Besuchsrechts. Der Umstand, dass ein vierjähriges Kind sich beim ersten Besuchstermin hartnäckig weigerte, mit dem besuchsberechtigten Elternteil wegzugehen, genügt…