Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die UNO-Konvention über die Rechte des Kindes (KRK) haben das Kindesschutzsystem in der Schweiz grundlegend geprägt. Dieser Beitrag bietet eine Analyse aus historischer Perspektive, indem er die Entwicklung des schweizerischen Rechts der Platzierung von Kindern zwischen dem Inkrafttreten des…
Im Mittelpunkt steht die Frage, wie der Beizug von Verding- und Pflegekindern zur Arbeit in Heimen und auf Bauernhöfen, wie er von 1911 bis in die 1980er-Jahre in vielen Teilen der Schweiz erfolgte, aus arbeits- und völkerrechtlicher Perspektive zu beurteilen ist. Inwiefern wurden durch den ungenügend gewährleisteten Schutz vor Zwangs- und…
Art. 144, 146 ZGB, Art. 12 UN-KRK: Kindesanhörung, Anordnung einer Kindesvertretung. Die ratio legis von Art. 144 ZGB verlangt, dass das Gericht die Kinder grundsätzlich direkt anhört. Die Ernennung…
: Das Zivilgesetzbuch regelt das Institut der Platzierung von Minderjährigen nicht umfassend und erwähnt den Begriff der Pflegeeltern lediglich beiläufig in den Artikeln 294 und 300 ZGB. Im Gegensatz dazu ist die unfreiwillige Platzierung Minderjähriger von im Gesetz klar geregelten Schutzmassnahmen, wie bspw. dem Entzug des Rechts auf Bestimmung…
Aus der ZeitschriftFamPra.ch 1/2012 | S. 206–212Es folgt Seite №207⬆Art. 134 ZGB: Neuzuteilung der elterlichen Sorge an den Kindsvater. Die elterliche Sorge ist neu zu…
Art. 274a ZGB: Voraussetzungen für die Anordnung eines Besuchsrechts zu Gunsten Dritter. Dritten kann gestützt auf Art. 274a ZGB ein Besuchsrecht eingeräumt werden, wenn einerseits besondere Umstände…
Art. 385 Abs. 3 ZGB: Aufhebung der fortgesetzten elterlichen Sorge. Bei der Entmündigung mündiger Kinder tritt in er Regel die elterliche Sorge an die Stelle der Vormundschaft. Eltern haben aber…
Art. 385 Abs. 3 ZGB: Verlängerung der elterlichen Sorge. Werden mündige Kinder entmündigt, tritt die elterliche Sorge in der Regel an die Stelle der Vormundschaft. Diese Verlängerung der…