Art. 298a ZGB: Zuständigkeit zur Neuregelung der Betreuungsanteile bei gemeinsamer elterlicher Sorge unverheirateter Eltern. Die Zuständigkeit zur Abänderung einer bestehenden Betreuungsregelung…
Art. 273 ff. ZGB: Bestätigung einer 40 %/60 % Betreuungsregelung, Anspruch auf die Einholung eines Gutachtens. Bei der Festlegung des Besuchsrechts gilt als oberste Richtschnur das Wohl des Kindes…
Familien pflegen unterschiedlichste Betreuungsmodelle. Dies gilt für Familien, die zusammen leben, ebenso wie für Familien nach Trennung und Scheidung. Trennen sich die Eltern, müssen sie die Betreuung der Kinder gemeinsam neu vereinbaren. Gelingt dies nicht und es kommt zum Streitfall, müssen diese Familien zur Regelung der Kinderbelange das…
Die Reform des Rechts zur elterlichen Sorge wird dazu führen, dass inskünftig die meisten Kinder unter gemeinsamer elterlicher Sorge aufwachsen werden, was aus Kinderoptik grundsätzlich zu begrüssen ist. Leider hat der Gesetzgeber das Ziel, die Bestimmungen zivilstandsneutral umzusetzen, nicht vollständig erreicht. Es ist zu hoffen, dass die…