Art. 276 ff. ZGB: Berücksichtigung des Naturalunterhalts bei der Aufteilung der Barunterhaltskosten unter den Eltern. Sind beide Eltern leistungsfähig und erbringt ein Elternteil den…
FamPra.ch Nummer 4/2019, 7. November 2019, S. 1215
Art. 276 Abs. 2, 285 ZGB: Berechnung des Barunterhalts. Je nach den konkreten Umständen kann der Unterhaltsschuldnerin ein Arbeitsweg von zweimal 70 Minuten mit dem öffentlichen Verkehr zumutbar sein…
FamPra.ch Nummer 4/2019, 7. November 2019, S. 1248
Der vorliegende Beitrag behandelt die Frage, inwieweit die von einem Erwachsenenschutzverfahren betroffenen Personen durch externe (d.h. von den Behörden unabhängige) Dritte unterstützt werden sollten, am Verfahren zu partizipieren. Weiter geht der Beitrag auf die Frage ein, inwieweit das Erwachsenenschutzrecht eine Unterstützung durch externe…
Art. 125 ZGB: Berechnungsmethode für die Bestimmung des nachehelichen Unterhalts. Grundsätzlich ist der gebührende Unterhalt im Sinne von Art. 125 ZGB konkret, das heisst anhand der tatsächlich…
FamPra.ch Nummer 4/2019, 7. November 2019, S. 1205
Art. 279 ZPO: Genehmigung einer vorehelich abgeschlossenen Vereinbarung. Eine Vereinbarung über die Nebenfolgen der Scheidung genehmigt das Gericht, wenn es sich davon überzeugt hat, dass die…
FamPra.ch Nummer 4/2019, 7. November 2019, S. 1180
Art. 176 Abs. 2 Ziff. 1 ZGB, Art. 276 ZPO: Vorsorgliche Massnahmen im Ehescheidungsverfahren; Unterhaltsbeitrag bei sehr guten Verhältnissen. Geht weder aus dem Eheschutzentscheid noch dem Protokoll…
Art. 276, 285 ZGB: Berechnung des Kindesunterhalts bei alternierender Obhut. Die Erhöhung der Grundbeträge rechtfertigt sich auch bei alternierender Obhut in knappen finanziellen Verhältnissen nicht. Im…
In Hochkonfliktfamilien versuchen Kinder im Vorschulalter häufig, ihren bestehenden Loyalitätskonflikt durch die Bildung einer Allianz mit dem verfügbaren Elternteil aufzulösen. Das kann negative Folgen für den Besuchskontakt zum abwesenden Elternteil mit sich bringen und je nach Ausgangslage aufseiten des Kindes zu dessen gänzlicher Verweigerung…