Die kommenden Monate werden zeigen, wie die Gerichte und KESB den Betreuungsunterhalt umsetzen werden. Berechnungsmodelle wie auch Berechnungsansätze liegen vor. Sie unterscheiden sich – soweit aufgrund des bis heute Publizierten ersichtlich – in Einzelheiten, so der Frage, ob die relevante Lebenshaltung konkret oder objektiviert festzulegen sei,…
Art. 276, 285 aZGB: Aufteilung des Barunterhalts zwischen den Eltern. Hilft der beitragspflichtige Elternteil bei der Betreuung mit, ist dieser Betreuungsbeitrag bei der Festlegung des Geldunterhalts…
Art. 125, 163, 276 ZGB: Aufteilung des Unterhalts in Kindes- und Ehegatten- bzw. nachehelichen Unterhalt, Beginn der Übergangsfrist zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, Verwendung der frei werdenden…
Das Gesetz gibt keine Kriterien für die Berechnung des Betreuungsunterhalts an. Aufgrund der grossen Anzahl von Fällen ist es notwendig, eine Vorgehensweise zu wählen, die mit einem verhältnismässigen Aufwand in vielen Fällen zu angemessenen und praktikablen Ergebnissen führt. Dabei ist für die Bemessung des Betreuungsunterhalts von…
Das Bundesgericht setzt mit dem vorliegend besprochenen Entscheid eine weitere Leitplanke bei der Berechnung von Kindesunterhaltsbeiträgen und erklärt für die Ermittlung des Barunterhalts die zweistufige Methode mit Überschussverteilung für schweizweit verbindlich. Eine genauere Analyse des besprochenen Urteils zeigt jedoch, dass trotz Klärung…
Art. 276 ff. ZGB: Aufteilung des Barunterhalts unter den Eltern bei ungleichen Betreuungsanteilen. Bei der Bemessung des neurechtlichen Unterhalts sind unabhängig davon, ob ein Elternteil die Obhut…
FamPra.ch Nummer 4/2019, 7. November 2019, S. 1242
Art. 276 ff. ZGB: Berücksichtigung des Naturalunterhalts bei der Aufteilung der Barunterhaltskosten unter den Eltern. Sind beide Eltern leistungsfähig und erbringt ein Elternteil den…
FamPra.ch Nummer 4/2019, 7. November 2019, S. 1215
Im Bestreben, insbesondere minderjährige Kinder unabhängig vom Zivilstand ihrer Eltern auch hinsichtlich des Unterhalts weitergehend als bis anhin gleichzustellen, hat der Gesetzgeber verschiedene Bestimmungen des ZGB und weiterer relevanter Erlasse revidiert. Diese Bestimmungen werden per 1.1.2017 in Kraft treten. Die Praxis wird sich mit…
Die Kinderbetreuung soll unter den getrennten Eltern im Sinne der Kontinuität grundsätzlich nach dem bisher gelebten Modell weitergeführt werden. Massgebend ist stets das Kindeswohl. Die zumutbare Eigenerwerbskapazität neben Kinderbetreuung beurteilt sich nach dem Schulstufenmodell. Soweit ein Elternteil in Fortsetzung des bisher gelebten…