Der vorliegende Beitrag untersucht die Ansprüche von Opfern häuslicher Gewalt nach Auflösung einer Familiengemeinschaft, die aufenthaltsrechtlich in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Ehegatten standen. Mit dem AuG wurde erstmals ein Versuch unternommen, in solchen Fällen Betroffenen unter gewissen Voraussetungen ein über die Trennung/Scheidung…
Art. 50 Abs. 1 lit. a AuG: Voraussetzungen für den Fortbestand des Anspruchs auf Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nach Auflösung der Familiengemeinschaft. Eine Berufung auf Art. 50 Abs.1 lit…
Art. 200 Abs. 3, 209 Abs. 1 und 3 ZGB: Güterrechtliche Zuordnung von Vermögenswerten. Die tatsächliche (oder natürliche) Vermutung, wonach die Ehegatten zur Deckung der laufenden Bedürfnisse der…
Art. 114 ZGB: Begriff des Getrenntlebens. Getrenntleben bedeutet, dass die Ehegatten nicht mehr in einer umfassenden, körperlichen, geistig-seelischen und wirtschaftlichen Lebensgemeinschaft…
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit einer Problematik, die bereits seit Längerem besteht, sich jedoch durch die neue Rechtsprechung zum Begriff der Lebensprägung akzentuiert hat: Bei sehr guten finanziellen Verhältnissen ist der Unterhaltsanspruch bei nicht lebensprägenden Ehen während der Trennung wesentlich höher als der nacheheliche…
Der Artikel befasst sich mit dem Vertrauensschutz im Familienrecht. Im Gegensatz zur Rechtsprechung im Bereich des Obligationenrechts ist die Rechtsfigur der Vertrauenshaftung in der familienrechtlichen Rechtsprechung praktisch inexistent. Es wird vorgeschlagen, die Vertrauenshaftung – bei erfüllten Voraussetzungen – auch im Familienrecht,…
Art. 125 ZGB: Kein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt trotz gemeinsamem Kind. Die bisher für das Vorliegen einer Lebensprägung sprechenden Vermutungen sind zu relativieren und haben keine absolute…
Art. 279 ZPO: Genehmigung einer vorehelich abgeschlossenen Vereinbarung. Eine Vereinbarung über die Nebenfolgen der Scheidung genehmigt das Gericht, wenn es sich davon überzeugt hat, dass die…
FamPra.ch Nummer 4/2019, 7. November 2019, S. 1180