Bei der Erstellung von Trennungs- oder Scheidungskonventionen werden in unstrittigen Verhältnissen seit einigen Jahrzehnten regelmässig sog. Konkubinatsklauseln in die Vereinbarungen aufgenommen. Die Klausel bewirkt, dass das Eingehen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft durch die unterhaltsberechtigte Partei Anlass für eine Kürzung oder eine…
Art. 124a, 124b ZGB: Vorsorgeausgleich trotz Bezug einer IV-Rente. Die Altersvorsorge wird auch in der Zeit weiter aufgebaut, während der ein Ehegatte eine Invalidenrente bezieht. Zur Schätzung des…
Art. 273 ff, 298 Abs. 2terZGB, Art. 52 fbis Abs. 1 AHVV: Alternierende Obhut, Aufteilung der Erziehungsgutschriften. Betreuen die Eltern die Kinder in etwa zu gleichen Teilen, ist diese Betreuungsform…
Art. 122 ff., 163 ZGB: Kein Vorsorgeunterhalt im Rahmen von vorsorglichen Massnahmen während dem Scheidungsverfahren. Der auf Art. 163 ZGB beruhende und im Rahmen von Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB oder Art. 276…
Art. 122, 163 ZGB, Art. 276 ZPO: Kein Vorsorgeunterhalt im Rahmen vorsorglicher Massnahmen während dem Scheidungsverfahren. Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzgeber die durch die Vorverlegung des…
Art. 125, 276 ff., 285 ZGB: Zumutbarkeit der (Wieder-)aufnahme und/oder Ausdehnung der Erwerbstätigkeit im Zusammenhang mit Kinderbetreuung. Im Sinne einer Richtlinie ist dem hauptbetreuenden Elternteil…
Art. 261 ZPO, Art. 176 Abs. 1 Ziff. 1 ZGB: Vorsorgeunterhalt für die Dauer des Scheidungsverfahrens. Nebst den Gesetzesmaterialien zur Revision des Vorsorgeausgleichs bei der Ehescheidung nach den Art…
Das neue Recht zum Vorsorgeausgleich bei Scheidung, das am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, bringt zum Teil wesentliche Veränderungen mit sich, führt jedoch auch eine Anzahl punktueller Anpassungen ein. Der vorliegende Aufsatz erörtert die verschiedenen Anpassungen, setzt jedoch einen Schwerpunkt auf die wichtigsten Veränderungen, namentlich…
Der Aufsatz gibt einen Überblick über die wesentlichen Neuerungen im Recht des Vorsorgeausgleichs, insbesondere über den erweiterten Gestaltungsspielraum bei der Teilung der Vorsorgeguthaben und die neuen Ausgleichsmöglichkeiten im Falle einer Invalidität und im Pensionsalter.