Art. 277 ZGB: Verpflichtung zur Leistung von Mündigenunterhalt für eine Ausbildung im Anschluss an eine Berufsmatur. Die Erlangung der Matur nach Abschluss des Gymnasiums stellt nach gängiger…
Art. 172 ff. ZGB, Art. 276 ZPO: Verhältnis von Eheschutzmassnahmen und vorsorglichen Massnahmen während der Dauer des Scheidungsverfahrens. Eheschutzmassnahmen wirken auch dann über die…
Art. 104, 107, 108 ZGB: Unterschied zwischen einer ungültigen Ehe und einer nicht existierenden Ehe. Befindet sich eine Partei beim Abschluss der Ehe in einem Erklärungsirrtum, sind die Bestimmungen von …
FamPra.ch Nummer 4/2009, 1. Dezember 2009, S. 1030
Dieser Beitrag bildet den Abschluss des Themas «Die Teilnahme des Kindes am Verfahren und in der Mediation». Die Autorin ist Masterstudentin der Rechtswissenschaften und analysiert die obgenannten wichtigsten Punkte aus interdisziplinären Artikeln, indem sie diese aus der Perspektive ihrer Erfahrung als betroffenes Scheidungskind beleuchtet. Sie…
Art. 279 ZPO, Art. 23 ff. OR: Anfechtung der Scheidungsvereinbarung wegen Willensmängeln. Die Genehmigung der Vereinbarung über die Scheidungsfolgen kann im Rechtsmittelverfahren wegen einer…
Die Diversifizierung der Lebensweisen, beeinflusst von einer individualistischen Entschlossenheit, betont die Bedeutung der Grundrechte bereits im Anfangsstadium des Abschlusses der Partnerschaft. Diese Rechte haben so zu einer Privatisierung des Familienrechts und durch die Lockerung des staatlichen und familiären Eingriffs zu einer…
Art. 125, 140, 218 Abs. 2 ZGB: Verbindlichkeit von Vereinbarungen unter Ehegatten, Nachehelicher Unterhalt, Zumutbarkeit der Anzehrung von Vermögen, Verzinsung von güterrechtlichen Ausgleichsansprüchen…
FamPra.ch Nummer 3/2009, 1. September 2009, S. 749
Das 2013 in Kraft getretene Namensrecht enthält mehrere Wahlmöglichkeiten für die Namen von Verheirateten während und nach der Ehe, sowie für die Namen der Kinder. Damit verwirklicht es die vollständige Gleichstellung von Mann und Frau in der Ehe und soll als neues Prinzip die Unabänderlichkeit des Geburtsnamens einführen. Weniger strenge…